Wer aber regelmäßig Nachtarbeit leistet, bekommt lediglich 25 Prozent Zuschlag. Die deutliche Schlechterstellung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit ist nicht zeitgemäß und wissenschaftlich widerlegt. Sie stammt aus einer Zeit, als Ärzte und Gesundheitspolitiker annahmen, dass unregelmäßige Arbeitszeiten die Gesundheit mehr beeinträchtigen als regelmäßige Nachtarbeit. Das sehen inzwischen auch die Gerichte so, entsprechende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Bremen liegen nun vor. Anzuwenden ist ab sofort: 50 statt 25 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie! IG Metall-Mitglieder, die in Nachtschicht arbeiten, haben somit ab sofort einen Rechts - Anspruch auf 50 Prozent Nachtarbeitszuschlag. Dieser Anspruch muss aber gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht und im Zweifel eingeklagt werden. Die IG Metall versucht mit dem Arbeitgeberverband eine Lösung zu finden. Bislang gibt es aber keine Bereitschaft auf Arbeitgeberseite dazu. Was bei den Verhandlungen letztlich rauskommen wird, ist ebenfalls unklar. Bis dahin gilt aber: Zeit ist Geld! Jeder nicht geltend gemachte Monat bedeutet Entgeltverlust. Also wendet Euch schnellstmöglich an die IG Metall- Betriebsräte, die Vertrauensleute oder aber direkt an unser Büro.