1. Juli 2020
Gesundheitsschutz
3 Fragen an Bernhard Wagner
Warum die Reform des Berufskrankheitsrechts ein Erfolg ist, erklärt Metaller Bernhard Wagner, Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Das Berufskrankheitsrecht wurde reformiert. Was ist Deiner Meinung nach die Hauptverbesserung?

Bernhard Wagner: Der Wegfall des sogenannten „Unterlassungszwangs“ war ein wichtiger Schritt. Positiv ist auch, dass die Bundesregierung uns als IG Metall-Selbstverwalter in den Berufsgenossenschaften „gehört“ hat. Unser Wissen war gefragt, wir konnten uns in die Reform einbringen.


Warum war es nötig, den Unterlassungszwang zu streichen?

Weil jetzt erkrankte Beschäftigte, sofern die Berufskrankheiten-Rente zu gering sein sollte, im selben Job weiterarbeiten und so ihren Lebensunterhalt sichern können. Sie müssen keine Angst mehr vor Arbeitsplatzverlust haben, wenn sie an einer anerkannten Berufskrankheit erkranken.


Wo muss noch nachgelegt werden?

Die Anpassung der Berufskrankheitenliste und insbesondere auch der lange Anerkennungsweg bis zur Aufnahme in den Katalog der Berufskrankheiten bedrückt uns Selbstverwalter sehr. Wir benötigen eine Aktualisierung der Berufskrankheitenliste an die moderne Arbeitswelt. Vor allem die Anerkennung von Burn-out oder psychischen Fehlbelastungen fordert engagiertes Handeln von uns.


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