Immer noch erreichen uns viele Nachfragen bezüglich der Beitragszahlung bei Kurzarbeit. Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir bei Kolleginnen und Kollegen, die sich aufgrund von Corona in Kurzarbeit befinden, den Beitrag, nachweislich der Verdienstabrechnung, entsprechend reduzieren.