1. Juni 2019
Eingruppierungsstufe einklagen
Einer war erfolgreich, 15 taten es ihm nach!
Ein Lkw-Fahrer der Großwäscherei Bardusch in Geldern klagte seine richtige Eingruppierung ein.

Der Lkw-Fahrer Bernhard G. ist Mitglied der IG Metall und seit 2000 als Berufskraftfahrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Lohn und Gehaltstarife der alten Bundesländer für die Textilindustrie Textile Dienste Anwendung.

Unser Mitglied vertrat die Auffassung, dass er nach der Sonderlohngruppe 7.2 zu vergüten sei, bei den von ihm angefahrenen Kunden handele es sich um sogenannte Stützpunkte im Sinne des Tarifvertrags. Mit seiner Klage machte er eine Differenzvergütung in Höhe von 162,85 Euro monatlich geltend (seit 2016). Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab unserem Mitglied recht. Die weiteren Lkw-Fahrer unseres Kollegen taten es ihm nach und machten ihre Ansprüche auch geltend. Auch für sie wurde eine Lösung des Konflikts ― in Zusammenarbeit mit Betriebsrat und dem Tarifsekretär Thorsten Senhen (IG Metall-Vorstand) ― gefunden.

So erhalten die Lkw-Fahrer teilweise Nachzahlungen von circa 1900 Euro. In drei Stufen werden sie an die richtige Eingruppierung herangeführt. Das Ziel ist 2021 erreicht. Unser Dank gilt ganz besonders dem DGB Rechtschutz Wesel mit der Kollegin Petra Tekath.

Es lohnt sich immer, um sein Recht zu streiten!

Ansprechpartner ist Bernd Börgers, Telefon 02151 81 63-32 oder E-Mail: Bernd.Boergers@igmetall.de


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