1. Juni 2019
Dirk Erb
Bildungsteilzeit
Zeit für Deine Bildung
Bis zu sieben Jahre lang können sich Beschäftigte in Tarifbetrieben der Metall- und Elektroindustrie auf eigenen Wunsch weiterbilden: in Teilzeit neben der Arbeit oder komplett in Vollzeit, mit dem Recht auf Rückkehr in den Betrieb.

Mit der Bildungsteilzeit der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie kannst Du Dich weiterbilden oder studieren ― bis zu sieben Jahre lang. Und nicht nur, wenn Dein Arbeitgeber das auch will ― sondern auch auf Deinen persönlichen Wunsch hin. Deine Weiterbildung kannst Du in Teilzeit neben der Arbeit machen ― und dafür Deine Arbeitzeit verkürzen. Du kannst aber auch „verblockte Teilzeit“ wählen ― und bis zu sieben Jahre komplett aus dem Betrieb rausgehen, mit dem Recht auf Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. So steht es in den Tarifverträgen zur Bildung und Qualifizierung, die die IG Metall in allen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt hat.


Besprechen und planen

Nach Tarifvertrag haben Beschäftigte einmal im Jahr das Recht auf ein Qualifizierungsgespräch mit ihrem Arbeitgeber, in dem sie ihre Weiterbildungswünsche äußern können. Du solltest jedoch zuvor mit Deinem Betriebsrat sprechen – und ihn zum Qualifizierungsgespräch hinzuziehen. Dein IG Metall-Betriebsrat kennt die Qualifizierungsplanung im Betrieb und die Regelungen in den Tarifverträgen.


Wer zahlt?

Ist die Weiterbildung betrieblich notwendig, übernimmt gemäß Tarifvertrag der Arbeitgeber die Kosten und muss Dir für die Zeit der Weiterbildung freigeben und Dir weiter Entgelt zahlen. Ist die Weiterbildung zweckmäßig, muss der Arbeitgeber Dich zumindest die Hälfte der Zeit für die Weiterbildung freistellen. Wenn die Weiterbildung jedoch allein Dein persönlicher Wunsch ist, musst Du Geld und Zeit für Deine Bildungsteilzeit selbst aufbringen.


Geld und Zeit

70 bis 80 Prozent des normalen Verdienstes sind in der Bildungsteilzeit möglich. Der Tarifvertrag bietet verschiedene Lösungen, in Verbindung mit staatlicher Förderung wie BAföG (für das Studium), Aufstiegs-BAföG (Meister, Techniker oder Fachwirt), Weiterbildungsprämie oder Bildungskredit.

Um die Arbeitszeit für Deine Bildungszeit aufzubringen, sieht der Tarifvertrag ein „Bildungskonto“ vor. Darauf kannst Du bis zu 152 Stunden Mehrarbeit im Jahr sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld ansparen. Zudem gibt es in vielen Betrieben dafür Langzeitkonten oder Sabbaticals. In vielen Tarifgebieten kannst Du sogar bis zu zehn Prozent Deines Bildungskontos als Kredit nehmen. In einigen Betrieben gibt Dir der Arbeitgeber etwas zu Deiner Bildungsteilzeit dazu, wenn der Betriebsrat das geregelt hat.

Als Ergebnis Deines Qualifizierungsgesprächs schließt Du mit dem Arbeitgeber eine Bildungsvereinbarung. Darin sind die Eckpunkte Deiner Bildungsteilzeit geregelt: Beginn, Dauer, Art und Umfang (etwa Teilzeit oder Vollzeit), Ansparen und Entnahme von Zeit aus dem Bildungskonto und schließlich Deine Rückkehr auf einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz.


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