1. Juni 2020
Metallzeitung
Anrechnung von Urlaub bei Kurzarbeit?
Viele Mitglieder informieren die IG Metall, dass Arbeitgeber Urlaubsansprüche mit Kurzarbeit verrechnen wollen.

Viele Mitglieder informieren die IG Metall, dass Arbeitgeber Urlaubsansprüche mit Kurzarbeit verrechnen wollen. Dies ist nach aktueller Rechtssprechung nur möglich, wenn in einem kompletten Monat keine Arbeitsleistung abgefragt, also Kurzarbeit-Null vereinbart wurde. Wir beraten unsere Mitglieder in allen rechtlichen Fragen zum Thema Kurzarbeit. Weitere Informationen dazu auf der Internetseite.


| Das könnte Dich auch interessieren

Kontakt zur IG Metall

Link zum Artikel