Viele Mitglieder informieren die IG Metall, dass Arbeitgeber Urlaubsansprüche mit Kurzarbeit verrechnen wollen. Dies ist nach aktueller Rechtssprechung nur möglich, wenn in einem kompletten Monat keine Arbeitsleistung abgefragt, also Kurzarbeit-Null vereinbart wurde. Wir beraten unsere Mitglieder in allen rechtlichen Fragen zum Thema Kurzarbeit. Weitere Informationen dazu auf der Internetseite.