1. Juni 2020
Metallzeitung
Beitragsanpassungen
In der Kurzarbeit werden die IG Metall-Beiträge abgesenkt.

In der Kurzarbeit werden die IG Metall-Beiträge abgesenkt. Bei 20 Kurzarbeitstagen im Monat senkt sich der Beitrag auf 60 bzw. 67 Prozent. In Betrieben mit Aufstockung senkt sich der Beitrag auf die Höhe inklusive des Aufstockungsbetrags. Je nach Absprache im Betrieb haben wir den Beitrag in einigen Betrieben abgesenkt. In anderen Betrieben werden die Absenkungen – je nach Dauer und Umfang der Kurzarbeit – nachträglich erstattet.

Aufgrund der Rentenerhöhung um 3,45 Prozent steigen die Beiträge der Rentner und Rentnerinnen zum 1. Juli entsprechend.

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