1. Juni 2020
Metallzeitung
Der Betriebsrat muss eingreifen
Das Coronavirus hat unser Leben in kürzester Zeit völlig verändert.

Das Coronavirus hat unser Leben in kürzester Zeit völlig verändert. Viele Betriebe produzieren weiter oder schon wieder. Worauf muss geachtet werden?

Für die IG Metall ist das Allerwichtigste, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Und die Arbeitgeber zu verpflichten, für effektiven Schutz zu sorgen. Also alle Gefahren zu sichten, konkrete Präventivpläne vorzulegen und umzusetzen.

Was ist, wenn das nicht oder nur ungenügend passiert?

Dann muss der Betriebsrat eingreifen. Er hat darüber zu wachen, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Dabei hat er ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Sicherheit und Gesundheit, kann in vielen Fragen mitbestimmen
bis hin zur konkreten Ausgestaltung in der Praxis.

Wie konkret können die Maßnahmen sein?

Etwa Trennwände installieren, zusätzliche Werkzeuge bereitstellen, Handschuhe, Schutzbrillen zur Verfügung stellen, Arbeitsabläufe in der Produktion umgestalten. Für versetzte Arbeitszeiten sorgen, Staffelung der Pausen, Zeitfenster zum Essen, Reinigungspläne erstellen und Möglichkeiten zum Händewaschen schaffen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht?

Der Betriebsrat kann sich auch fachkundige Hilfe etwa bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt oder der Berufsgenossenschaft holen. Die IG Metall hat konkrete Handlungshilfen erarbeitet und berät in allen Fragen. Wir tauschen uns ständig im bundesweiten Netzwerk „Corona Prävention“ aus, geben unser Wissen an die Betriebsräte und Vertrauensleute weiter.

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Fotos: IG Metall
Karoline Kleinschmidt (oben) ist in der Bezirksleitung unter anderem zuständig für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seit 1. Mai arbeitet sich Sabrina Wirth in diesen Bereich ein.
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