Mehr Freiheit am Arbeitsplatz heißt für Beschäftigte auch: öfter selbst zu bestimmen, wo sie arbeiten. In der Beschäftigtenbefragung der IG Metall gab ein Drittel an, gern auch mal öfter von zu Hause aus arbeiten zu wollen. Unterstützung kam für diesen Wunsch Anfang des Jahres aus dem Bundesarbeitsministerium. Dort denkt man über ein Recht auf Homeoffice und mobile Arbeit nach.
Die weltweite Vernetzung der Arbeitsplätze, mobile Rechner und Telefone ermöglichen diese Freiheit zwar immer mehr Menschen. Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin arbeiten aber nur zwölf Prozent überwiegend oder teilweise zu Hause. Dabei kommt das DIW zu ähnlichen Ergebnissen wie die IG Metall: Rund ein Drittel der Beschäftigten wünscht sich mobile Arbeit.
Mobile Arbeit kann das Leben erleichtern, wenn sie gut geregelt ist. (Illustration: Gerald Moll)
Bei der mobilen Arbeit steckt es schon im Namen: Die Arbeit ist nicht an einen Ort gebunden. Sie kann zu Hause erledigt werden, muss sie aber nicht. Telearbeit ist dagegen an einen festen Platz gebunden. Der Arbeitgeber richtet dem Beschäftigten dafür einen Arbeitsplatz in seinem Privatbereich ein. Er stellt eine funktionierende technische Ausstattung bereit und übernimmt die Kosten. Zudem gilt für Telearbeit die Arbeitsstättenverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, auch zu Hause eine Gefährdungsanalyse bei der erstmaligen Beurteilung des Arbeitsplatzes vorzunehmen. Im Homeoffice ist beides möglich. Beschäftigte können hier sowohl mobil als auch an einem fest eingerichteten Platz arbeiten.
Telearbeit bietet Beschäftigten mehr Schutz. Viele Beschäftigte wünschen sich aber, mobil zu arbeiten. Wer sein Büro einfach in die Tasche stecken kann, muss sich keine Gedanken machen, was er wo wann erledigt, und ist laut DIW etwas zufriedener mit seiner Arbeit. Das liege unter anderem an dem Gefühl größerer Autonomie und Selbstbestimmung. Laut einer Befragung des Fraunhofer-Instituts beurteilen 90 Prozent mobile Arbeit als positiv, 86 Prozent schätzen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Termine mit Handwerkern, die sich zwischen 7 und 13 Uhr ankündigen, lassen sich so leichter organisieren. Das Gleiche gilt für den Kitastreik oder einzelne Schulferientage. Viele schätzen auch, dass sie mobil ungestörter arbeiten können.
Mobile Arbeit kann das Leben erleichtern. Sie birgt aber auch Risiken wie ständige Erreichbarkeit und Arbeitszeiten ohne Grenzen. Zwar muss auch mobile Arbeit grundsätzlich den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes genügen. Der Arbeitgeber ist aber anders als bei der Telearbeit nicht dazu verpflichtet, das zu überprüfen.
Wer mobil arbeitet, muss seiner Arbeitszeit selbst Grenzen setzen. Das fällt oft schwer, zumal manche Chefs die Möglichkeit, ständig erreichbar zu sein, als Pflicht, es tatsächlich auch zu sein, interpretieren. Bei der Beschäftigtenbefragung der IG Metall gaben 20 Prozent an, ständig oder häufig außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit zu arbeiten. Laut Fraunhofer-Befragung fürchten 30 Prozent, bei mobiler Arbeit mehr leisten zu müssen.
Mobil zu arbeiten bedeutet aber nicht, rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Auch wer außerhalb des Büros arbeitet, muss die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit einhalten. Dazu gehören unter anderem die tägliche Höchstarbeitszeit von in der Regel 8 Stunden und die wöchentliche von 48 Stunden.
Zeit, in der im Auftrag des Arbeitgebers gearbeitet wird, ist Arbeitszeit und muss erfasst werden. Das gilt auch für mobile Arbeit. Wer verhindern will, dass er außerhalb des Arbeitsplatzes ständig erreichbar ist, kann feste mobile Arbeitszeiten mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Arbeitszeit ist zu erfassen, Ruhezeiten sind einzuhalten. Wichtig ist auch, dass Beschäftigte mobile Arbeit freiwillig wählen können.
Risiken der mobilen Arbeit lassen sich verringern, wenn mobile Arbeit geregelt ist. Deshalb sollte vor der Nutzung mobiler Arbeit eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. In der vergangenen Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie hat die IG Metall einen Tarifvertrag zu mobiler Arbeit erreicht. Er regelt unter anderem, was unter mobile Arbeit fällt und was in Betriebsvereinbarungen dazu geregelt wird. Mobile Arbeit soll nach Tarifvertrag, Arbeit und Leben besser miteinander
vereinbaren. Sie beschränkt sich nicht auf die Arbeit mit mobilen Endgeräten, sondern umfasst alle Tätigkeiten, die zeitweise oder regelmäßig außerhalb des Betriebs getätigt werden. Freiwillige Betriebsvereinbarungen bilden den Rahmen für eine individuelle Vereinbarung über Häufigkeit, Lage, und den Zeitraum für mobile Arbeit und legen fest, wie die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Vereinbarungen enthalten unter anderem folgende Grundsätze:
Mobile Arbeit muss freiwillig bleiben. Beschäftigten, die mobile Arbeit ablehnen oder beenden, darf kein Nachtteil entstehen. Die gesetzliche und tarifliche Arbeitszeit muss eingehalten werden. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, außerhalb der vereinbarten mobilen Arbeitszeit erreichbar zu sein.