Für beschäftigte Mitglieder in Betrieben, die im Jahr 2019 keine Beitragsanpassung hatten, werden die Beiträge ab April angepasst.
Sollte der erhobene Beitrag nicht dem durchschnittlichen Bruttoverdienst entsprechen, bittet die zuständige IG Metall-Geschäftsstelle um Mitteilung. Eine Korrektur wird dann entsprechend der Satzung umgehend vorgenommen.