Es gibt eine Zahl, die Manuela Hecker Hoffnung macht: 87 Prozent. So hoch war die Wahlbeteiligung bei der Betriebsratswahl, die sie im Herbst 2020 mit organisiert hat. Zum ersten Mal gibt es in ihrer Firma nun einen Betriebsrat. Und sie ist dabei.
Dass es dazu kommen würde, war lange Zeit nicht ausgemacht. Erst recht nicht, dass sich so viele der knapp 100 Kolleginnen und Kollegen an der Wahl beteiligen würden. Der Arbeitgeber, ein familiengeführter Metallverarbeiter im Ruhrgebiet, machte von Beginn an klar, was er von der Betriebsratsgründung hält: sehr wenig. Manuela berichtet von abschätzigen Bemerkungen. Sogar eine Mitarbeiterversammlung setzte der Arbeitgeber an, auf der viel von angeblichen Belastungen die Rede war, die ein Betriebsrat für ein Unternehmen bedeute.
„Wir mussten extrem viel Überzeugungsarbeit leisten“, erinnert sich Manuela. „Viele sagten: ‚Ich habe Angst, gekündigt zu werden.‘“ Umso deutlicher ist das Zeichen, das die Belegschaft mit der hohen Wahlbeteiligung gesetzt hat.
Für die Metallerin ist der Kampf aber noch nicht ausgestanden. Sie ist zwar gewählte Betriebsrätin. Trotzdem muss sie sich mit einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht herumschlagen. Denn mitten in der Vorbereitungsphase der Betriebsratswahl erhielt sie ihre Kündigung (siehe metallzeitung 11/2020).
Dagegen geht sie zusammen mit der IG Metall Hagen vor. Mittlerweile hat das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Doch der Arbeitgeber hat Berufung eingelegt. Ausgang offen. Der Arbeitgeber bestreitet, dass die Vorbereitung der Betriebsratswahl der Grund für die Kündigung war. Allerdings wurde einem weiteren Gründer ebenfalls gekündigt. Auch er ist weiterhin im Betrieb, aber auf einem schlechteren Posten als zuvor.
Mit ihren Erlebnissen sind Manuela Hecker und ihre Kollegen nicht allein. Eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass jede sechste Neugründung eines Betriebsrats behindert wird. Immer wieder werden Beschäftigte entlassen oder psychisch bedroht.
Experten nennen solche Praktiken „Union Busting“, nach den englischen Begriffen für „Gewerkschaft“ und „kaputtmachen“. Unternehmen, die so handeln, bringen die Belegschaften um ihre gesetzlich geschützten Mitbestimmungsrechte. Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht.
Für die IG Metall ist klar: Wer einen Betriebsrat gründen will, braucht besseren Schutz. Bereits bestehende Betriebsräte brauchen darüber hinaus mehr Rechte.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Thema aufgegriffen und ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Er will Beschäftigte bereits dann vor Kündigung schützen, wenn sie eine Betriebsratswahl vorbereiten. Derzeit gilt der Kündigungsschutz erst ab der Einladung zur Wahlversammlung. Außerdem sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten, zum Beispiel bei mobiler Arbeit und bei Maßnahmen zur Weiterbildung.
Nun kommt es darauf an, dass das Gesetzesvorhaben tatsächlich umgesetzt wird. In der Union gibt es Widerstand dagegen. IG Metall und Betriebsräte aus dem ganzen Land machen außerdem Druck für Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. In einer gemeinsamen Erklärung fordern 50 Betriebsrätinnen und Betriebsräte deutliche Verbesserungen bei der Mitbestimmung. Die Unterzeichnenden stehen für mehr als eine Million Beschäftigte aus den IG Metall-Branchen.
Die IG Metall hat die Erklärung an die Regierungskoalition übermittelt: an Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU) sowie die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD.
Wie dringlich eine Stärkung der Mitbestimmung ist, zeigt auch die jüngste Beschäftigtenbefragung der IG Metall. Nur rund die Hälfte der Befragten gibt darin an, dass es in ihrem Betrieb eine Strategie für die Transformation der Industrie gibt, für die Herausforderungen von Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende. Neue Produkte, neue Fertigkeiten? Fehlanzeige!
Betriebsräte und IG Metall machen sich dazu permanent Gedanken. Sie können aber keine zukunftsträchtigen Qualifizierungen anstoßen. Das sieht das Betriebsverfassungsgesetz nicht vor.
Die aktuelle Gesetzeslage bremst damit gerade solche Beschäftigte aus, die im Betrieb etwas bewirken, ihn zukunftsfest machen wollen.
Auch Manuela Hecker sagt: „Wir wollen den Betrieb gemeinsam nach vorn bringen. Wir sind Teil des Betriebs, haben immer die Hand ausgestreckt Richtung Arbeitgeber.“ Ihre Forderung an die Politik: mehr Rechte für Betriebsräte. Und: Wer einen Betriebsrat gründet, soll außerdem keine Angst um den eigenen Job haben müssen.
Mehr Demokratie in den Betrieben – dafür brauchen Betriebsräte mehr Rechte. Sie sollen künftig auch bei diesen Themen wirksam mitbestimmen können: Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, Einsatz künstlicher Intelligenz, mobiles Arbeiten, Integration und Gleichstellung, Umweltschutz, Werkverträge und Crowdworking. Die IG Metall setzt sich deshalb für eine Runderneuerung der Mitbestimmung ein.