Frank Balmes: Erstattet der Arbeitgeber Beschäftigten beruflich angefallene Kosten, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz. Die Steuerfreiheit setzt aber voraus, dass der oder die Beschäftigte über die Ausgaben einzeln abrechnet.
Ohne Nachweis einzelner Ausgaben kann der Arbeitgeber pauschal bis zu 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten ersetzen, höchstens aber 20 Euro pro Monat.
Nach aktuellem Steuerrecht werden die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur unter strengen Voraussetzungen anerkannt. In der Praxis scheitert das häufig schon daran, dass kein eigener Raum zur Verfügung steht, sondern der Küchen- oder Campingtisch dafür herhalten muss.
Professor Dr. Frank Balmes ist Steuerrechtsexperte beim IG Metall-Vorstand in Frankfurt am Main.