1. Mai 2020
Metallzeitung
Corona – Kurzinfo
Leiharbeit.

Leiharbeit: Die Beschäftigten in der Leiharbeit haben es schon ohne Corona nicht einfach. Ein negatives Highlight hatten wir im März. Ein Beschäftigter musste aufgrund von Quarantäne zuhause bleiben. Dies teilte er dem Verleihbetrieb mit. Der Verleiher ließ mitteilen, sollte er am nächsten Tag nicht zu seinem Arbeitsplatz kommen, würde er die fristlose Kündigung bekommen. Aufgrund der aktuellen Lage ist der Beschäftigte nicht zur Arbeit erschienen und hatte sofort die fristlose Kündigung im Briefkasten.

Wir haben an dieser Stelle sofort Rechtsschutz gewährt. Nun warten wir auf das Urteil. Aus unserer Sicht handelt der Verleiher rechtswidrig. – Wir halten Euch auf dem Laufenden.


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