1. Mai 2020
Metallzeitung
Finger weg von der Ausbildungsvergütung!
Einige Arbeitgeber wollen die Krise für ihre Zwecke nutzen.

Einige Arbeitgeber wollen die Krise für ihre Zwecke nutzen: Sie trachten danach, Paragraf 19 unseres Berufsbildungsgesetzes aufzuheben. Dieser sichert die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung von bis zu sechs Wochen bei Ausfall der Ausbildung. Würde Paragraf 19 gekippt, dann bekämen Auszubildende im Falle der Kurzarbeit bis zu 40 Prozent weniger Vergütung.

Wir sagen: Finger weg! Und rufen Euch auf:
Macht mit bei der Petition!
junge-igm.zusammenhandeln.org


#ORGANiCEsolidarity
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