Zum 1. April sind die Tarifentgelte in der Leiharbeit um 3 Prozent gestiegen. Gemäß §5 der Satzung passen wir die Beiträge um diesen Wert an.
Bedingt durch die Kurzarbeit erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen zur satzungsgemäßen Beitragshöhe. Betroffene Metallerinnen und Metaller sollten sich bitte via E-Mail an uns wenden. Im Fall einer bisher satzungsgemäßen Beitragszahlung senken wir auf Nachweis den Beitrag auf das kurzarbeitsbedingte abgesenkte Einkommen rückwirkend ab. Bitte wende Dich bei Fragen dazu vertrauensvoll an das Team der Geschäftsstelle.