Das Kurzarbeitergeld beträgt je nach Familienstand und Kindern 60 oder 67 Prozent des letzten Nettolohns. In vielen Betrieben der Geschäftsstelle gibt es dank Tarifvertrag Aufzahlungen. Diese Aufzahlung auf das normale Netto beträgt je nach Vereinbarung zwischen 80 und 100 Prozent des normalen Nettolohns.
Achtung: Am Jahresende muss beim Bezug von Kurzarbeitergeld eine Steuererklärung gemacht werden, hier kann es zu Nachzahlungen kommen.
Wenn Du Fragen rund um das Kurzarbeitergeld hast, wende Dich an Deine IG Metall. Wir sind für Dich da.