Die Corona-Krise trifft die deutsche Wirtschaft – auch die Textilen Dienste bleiben nicht verschont! Umsatzeinbrüche und Auftragsverluste werden von den Unternehmen erwartet oder sind bereits eingetreten.
In dieser Situation drohte der Arbeitgeberverband mit der Kündigung der Tarifvereinbarung vom 28. Februar 2020.
Die gute Nachricht: Die IG Metall hat die Tarifflucht der Arbeitgeber verhindert – allerdings mussten wir eine Kröte schlucken – die Lohnerhöhung wird um zwölf Monate verschoben. In den Zeiten von Kurzarbeit konnten wir aber Sicherheit schaffen!
Alle Beschäftigten bekommen im Fall von Kurzarbeit eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber. So haben alle Kolleginnen und Kollegen auch während der Kurzarbeit mindestens 80 Prozent ihres Nettoentgelts. Das ist sicher! Außerdem richten die Unternehmen Solidarfonds ein, aus denen Beschäftigte Sonderzahlungen erhalten können, wenn sie zum Beispiel während der Krise unter Einsatz ihrer Gesundheit weiterarbeiten und deshalb kein Kurzarbeitergeld bekommen oder besondere soziale Härten auftreten.
Auch die Arbeitszeitverkürzung kommt wie vereinbart. Ab dem 1. Januar 2023 gilt bundesweit für alle Kolleginnen und Kollegen die 37-Stunden-Woche.