1. Oktober 2019
Metallzeitung
Lohnsteuerberatung bei der IG Metall Frankfurt
In Beschäftigung oder in Rente? Die Lohnsteuerhilfevereine beraten Mitglieder und erstellen die Einkommenssteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis gemäß Paragraf 4 Nr.

In Beschäftigung oder in Rente? Die Lohnsteuerhilfevereine beraten Mitglieder und erstellen die Einkommenssteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis gemäß Paragraf 4 Nr. 11 StBerG.

Auch die Geschäftsstelle der IG Metall Frankfurt bietet in ihrem Büro diesen Service an. Die pauschale Jahresgebühr an den Verein LBG Lohnsteuerberatung beträgt je nach Einnahmen zwischen 59 und 279 Euro.

Termine für die Lohnsteuerberatung müssen vorab unter der Nummer 069 242531-31 telefonisch vereinbart werden.


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