Das Wort Vertrauenskörper (VK) klingt sperrig. Dahinter stehen Menschen aus Fleisch und Blut, die sich für die IG Metall im Betrieb engagieren. Es sind gewählte Vertreter, auf die Ihr mit Euren Anliegen zugehen könnt. Ein echtes Vertrauensverhältnis eben.
Wer kann gewählt werden?
Wer in den VK gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie die Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören durch ihre Funktion ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an.
Wer kann wählen? Wer kann kandidieren?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Betriebs. Jedes IG Metall-Mitglied, das aktiv werden möchte im Betrieb, kann zur Wahl antreten.
Wer organisiert die Wahl und wann?
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der Vertrauensleuteausschuss der örtlichen IG Metall in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorstand zuständig. Beide legen – in Abstimmung mit den Vertrauenskörper-Leitungen – die organisatorischen Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass die Vertrauensleute nach demokratischen Grundsätzen gewählt werden. Die Wahlen der Vertrauensleute finden alle vier Jahre statt.
Wie sieht das Wahlverfahren aus?
Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden und in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidaten aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt. Bei mehreren Kandidaten gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt.
Können Vertrauensleute abgewählt werden?
Die Gewerkschaftsmitglieder des Wirkungsbereichs können ihre Vertrauensfrau oder ihren Vertrauensmann mit einer einfachen Mehrheit abwählen.
Was tun Vertrauensleute?
Vertrauensleute sind das Sprachrohr der Mitglieder im Betrieb. Gemeinsam mit dem Betriebsrat machen sie sich für die Sachen der Beschäftigten stark, greifen Themen auf, organisieren Aktionen, diskutieren und mobilisieren zum Beispiel zum Arbeitskampf in einer Tarifrunde.
Hier kannst Du Dich tiefer einlesen: offenburg.igm.de