1. Oktober 2020
Metallzeitung
Textile Dienste: Nur die IG Metall darf Tarif
Jahrzehntelang trieb eine Pseudo-Gewerkschaft ihr Unwesen in der Branche der Textilen Dienste.

Jahrzehntelang trieb eine Pseudo-Gewerkschaft ihr Unwesen in der Branche der Textilen Dienste. Der „Deutsche Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV)“, später umbenannt in „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ schloss Billig-Tarifverträge mit Textildienstleistern ab, rund ein Drittel der Branche war an ihn gebunden. Dabei hatte die angebliche Gewerkschaft kaum Mitglieder.

Jetzt ist damit Schluss. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg stellte in einem Urteil fest: Der DHV ist gar keine Gewerkschaft; er kann deshalb auch keine Tarifverträge abschließen. Dazu fehlt dem kleinen Verband schlicht die „soziale Mächtigkeit“. Das deutsche Arbeitsrecht sagt: Eine Gewerkschaft muss auch durchsetzungsfähig sein. Und um das zu sein, braucht sie Mitglieder.


Gezählt

Das Gericht ließ sich Mitgliederlisten kommen und zählte nach. Ergebnis: Alles in allem hat der DHV weniger als zwei Prozent der Beschäftigten in seinem Bereich als Mitglied – zu wenig, um tariffähig zu sein. Sämtliche Tarifverträge seit 2006 sind unwirksam. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Feststellung: Tarifverträge abschließen kann in der Branche nur die IG Metall.

Die IG Metall NRW geht jetzt auf die Beschäftigten in den Betrieben zu. Denn sie stehen nun ohne Tarifvertrag da. „Wer zukünftig verlässlich Lohnerhöhungen haben will, wird jetzt am besten Mitglied der IG Metall“, sagt Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW. „Wir bieten allen betroffenen Beschäftigten an, gemeinsam mit der IG Metall für gerechte Löhne zu kämpfen.“ Aktionen in den Betrieben sind geplant.


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