Betriebsräte benötigen Fachwissen in vielfältigen Bereichen, um den Anforderungen durch das Mitbestimmungsgesetz gerecht zu werden. Damit Betriebsräte ihre Arbeit auf solides und aktuelles Fachwissen aufbauen können, hat der Gesetzgeber im § 80 (3) BetrVG die Möglichkeit der Unterstützung des Betriebsrats durch externe Sachverständige vorgesehen.
Wie der Arbeitgeber können Betriebsräte damit auf externe Beratung zur fachlichen und strategischen Unterstützung zurückgreifen.