In vielen Betrieben findet Kurzarbeit statt. Durch die Neuregelungen zu Kurzarbeit ist deren Inanspruchnahme vorübergehend erleichtert. Oft bedeutet das jedoch geringeres Monatsentgelt.
Wir haben in Betrieben, in denen uns Kurzarbeit und deren Umfang bekannt sind, die IG Metall-Beiträge angepasst. Sollte das im Einzelfall nicht dem tatsächlichen Bruttoeinkommen entsprechen, wende Dich gern an uns, damit wir es korrigieren können. Dazu benötigen wir eine Kopie der jeweiligen Entgeltabrechnung.