Duale Studiengänge verknüpfen ein Studium an einer Hochschule oder (Berufs-)Akademie mit regelmäßigen ausgiebigen Praxisphasen in einem Betrieb oder einer anerkannten betrieblichen Berufsausbildung. Theoriephasen an der Hochschule oder Akademie wechseln sich dabei mit praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb ab.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung sind in der Regel, dass eine Hochschule einen Studienplatz bereitstellt und sich ein Betrieb bereit erklärt, die Praxisbetreuung zu übernehmen beziehungsweise einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein duales Studium unterscheidet sich von einem klassischen Vollzeitstudium vor allem durch einen höheren Praxisbezug. Es gibt verschiedene Modelle des dualen Studiums, die in der Regel sechs bis acht Semester, also drei bis vier Jahre dauern.
Auch für dual Studierende gelten die Bestimmungen des Arbeitsrechts uneingeschränkt, wie zum Beispiel maximale Wochenarbeitszeiten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Berufsbildungsgesetz gilt für ausbildungsintegriert dual Studierende nur für die Zeit der betrieblichen Ausbildung, für praxisintegriert dual Studierende gilt es gar nicht. Daher sind gute Regelungen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen notwendig. In Tarifverträgen sind bessere Regelungen vereinbart, als sie das Arbeitsrecht vorschreibt. Sie werden zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen und gelten für die Mitglieder der Gewerkschaft.
Leider gibt es zurzeit nur wenige Tarifverträge für dual Studierende. Das will die IG Metall ändern. Wir arbeiten daran, dual Studierende und Auszubildende rechtlich gleichzustellen und damit eine Tarifbindung herzustellen. In einzelnen Branchen und Unternehmen haben wir bereits tarifliche Regelungen erreichen können: Zum Beispiel bei Volkswagen, Sartorius und Mahr in Göttingen, Dräger, ZF in Niedersachsen, Howaldtswerke-Deutsche Werft in Kiel, Thyssen-Krupp Steel Europe sowie Thyssen-Krupp Marine Systems in Kiel, um nur einige zu nennen. In den Branchen Handwerk und Kfz-Handwerk in Niedersachsen sowie im Bereich Feinwerktechnik und Metallbau in Baden-Württemberg hat die IG Metall Regelungen für dual Studierende vereinbart.
Es lohnt sich, schon während des Studiums der Gewerkschaft beizutreten. Denn: Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen haben dual Studierende nur, wenn sie Mitglied sind. Zudem erhalten studierende Metallerinnen und Metaller gewerkschaftlichen Rechtsschutz, etwa bei Prüfungsstreitigkeiten, wenn die erfolgreiche Fortsetzung oder Beendigung des Studiums von der Prüfung abhängt. Die Expertinnen und Experten der IG Metall beraten auch, wenn es rechtliche Probleme im Betrieb, mit der Kranken- und Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur gibt. Zudem erhalten Mitglieder die International Student Identity Card (ISIC), die Vergünstigungen im Ausland bietet.
Die IG Metall ist an vielen Hochschulen durch die gewerkschaftlichen Hochschulinformationsbüros (HiBs) vertreten. Dort engagieren sich Studierende ehrenamtlich und bieten anderen Beratung, Unterstützung sowie nützliche Tipps rund um das duale Studium an.
Hier findest Du lokale Ansprechpartner: hochschulinformationsbuero.de
Tjark Menssen ist Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH.