Die Corona-Pandemie stellt Betriebe und Unternehmen vor neue Herausforderungen und unsere Betriebsräte vor zahlreiche Fragen:
An diesem Punkt setzt die Orientierungsberatung an, die ausschließlich durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Projektträgerschaft der TBS NRW finanziert wird.
Die TBS NRW e.V. wird vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW sowie von den DGB-Gewerkschaften getragen. Auftrag ist die Förderung der Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Betriebe durch eine sachgerechte und wirksame Mitbestimmung.
Sie unterstützt Betriebsräte in Unternehmen, die durch externe Einflüsse betroffen sind. Dazu zählen zum Beispiel die aktuelle Corona-Krise und auch die Folgen von Digitalisierung, neuen Geschäftsmodellen oder unternehmenspolitischen Konzernentscheidungen.
Die Beratung unterstützt die Betriebsräte. Sie ermöglicht eine schnelle Einschätzung der betrieblichen Entwicklung und der Handlungsbedarfe. Wichtige Fach- und Verfahrensfragen können geklärt werden. Dabei ist die Frage „Was will der Betriebsrat erreichen?“ zu klären.
Gemeinsam findet eine Orientierung und Zielbestimmung im Gremium statt. Handlungsperspektiven werden entwickelt. Eine zielgerichtete Aufstellung des Betriebsrats erfolgt, um Personalabbau zu verhindern und das Unternehmen stabil weiterzuentwickeln.
Die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bei der Beratung, zum Beispiel zur Entwicklung eigener Vorschläge der Arbeitnehmerseite, wird dabei in einem Handlungskatalog festgehalten.
Nach einer Auftaktveranstaltung sind in der Regel mehrere weitere Beratungstage vorgesehen, die sich an den spezifischen Belangen des jeweiligen Gremiums ausrichten.
Aktuell nimmt unter anderem aus Düsseldorf-Neuss der Betriebsrat von IMS Deutschland an der Orientierungsberatung teil. Er wird dabei von der PCG (Project Consult GmbH) beraten. Weitere Betriebe sind in der konkreten Planung.
Wie kommt eine Orientierungsberatung zustande? Die IG Metall stellt zusammen mit dem Betriebsrat einen Bedarf für die Orientierungsberatung fest und spricht für das Projekt die TBS NRW selbst oder die PCG an.
Unter Beteiligung der IG Metall findet ein Erstgespräch mit dem Betriebsrat statt, um erste Fragen zu klären und den Antrag auf Orientierungsberatung vorzubereiten. Nachdem der Betriebsrat den Beschluss gefasst hat, an der Orientierungsberatung teilzunehmen, erfolgt die Antragstellung durch die Berater.
Nach Bewilligung des Antrags kann die Beratung des Betriebsrats beginnen. In der Regel dauert das Antragsverfahren nur wenige Tage, so dass alle Beteiligten zügig handeln können.
Zu berücksichtigen ist, dass das Projekt „Orientierungsberatung für Betriebsräte“ zunächst einmal nur noch in diesem Jahr läuft. Es ist daher wichtig, dass sich interessierte Betriebsratsgremien direkt bei der IG Metall-Geschäftsstelle Düsseldorf-Neuss melden, um noch die Möglichkeiten der Orientierungsberatung zu nutzen.
Für mehr Informationen wende Dich an die IG Metall-Geschäftsstelle Düsseldorf-Neuss, entweder per E-Mail: duesseldorf-neuss@igmetall.de oder telefonisch unter 0211 387 01-0