1. September 2020
Metallzeitung
Wahlen zur JAV
Im Herbst finden wieder Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt.

Im Herbst finden wieder Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt. Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind – oder in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nutze Dein Wahlrecht und stimme ab!


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