Im Herbst finden wieder Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt. Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind – oder in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nutze Dein Wahlrecht und stimme ab!