Weiterbildung wird immer wichtiger, so heißt es stets. Doch wer sich weiterbildet, braucht Zeit und Geld für die Kursgebühren und den Lebensunterhalt.
Die Tarifverträge der IG Metall sichern verbindliche Ansprüche. In der Metall- und Elektroindustrie etwa gilt seit letztem Jahr, dass IG Metall-Mitglieder bis zu sieben Jahre in Bildungsteilzeit gehen können, in Teilzeit neben der Arbeit oder in Vollzeit mit Wiedereinstellzusage. Damit ist eine Aufstiegsfortbildung oder ein Studium möglich, und zwar nicht nur, wenn der Chef das will, sondern auch auf persönlichen Wunsch der Beschäftigten.
Die Bildungsmaßnahme besprechen Arbeitgeber und Beschäftigter in einem Qualifizierungsgespräch, das laut Tarifvertrag Bildung einmal im Jahr stattfinden soll. Beschäftigte dürfen den Betriebsrat hinzuziehen. Als Ergebnis des Gesprächs schließen Beschäftigter und Arbeitgeber eine Bildungsvereinbarung, in der etwa Art, Dauer, Finanzierung und Entgelt während derWeiterbildung sowie die Rückkehr in den Job geregelt sind.
Der Tarifvertrag Bildung/Qualifizierung unterscheidet dabei: Ist die Qualifizierung für den Betrieb „notwendig“, etwa weil sich die Arbeit ändert, zahlt der Arbeitgeber und stellt den Beschäftigten bei vollem Entgelt von der Arbeit frei. Ist die Weiterbildung für den Betrieb „zweckmäßig“, zahlt der Arbeitgeber, der Beschäftigte bringt jedoch die Hälfte der Zeit ein. Ist die Weiterbildung allein persönlicher Wunsch des Beschäftigten, zahlt er selbst und bringt die komplette Zeit auf.
Andere Branchen und Betriebe haben ähnliche Regelungen. Fragt Euren Betriebsrat oder Eure IG Metall vor Ort.
Zur Finanzierung der Weiterbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie sieht etwa vor, dass Beschäftigte bis zu 152 Stunden Mehrarbeit im Jahr auf ihr Bildungskonto ansparen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld einzahlen können, damit sie während ihrer Bildungsteilzeit weiter ein möglichst hohes Nettoentgelt haben. Außerdem kann der Arbeitgeber Bildungsteilzeit fördern, etwa aus dem Volumen für die Altersteilzeit, das nicht genutzt wird, wenn er dies mit dem Betriebsrat vereinbart.
Zusätzlich gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme für die Weiterbildung: BAföG für Schule und Studium oder das sogenannte Meister-BAföG für Aufstiegsfortbildungen etwa zum Meister, Techniker oder Fachwirt. Das Meister-BAföG wurde gerade zum 1. August erhöht – von 697 auf 760 Euro im Monat. Ebenfalls seit 1. August gibt es eine neue Weiterbildungsprämie von bis zu 1500 Euro für gering qualifizierte Beschäftigte, die ihren Abschluss nachholen.
Hinzu kommen weitere Programme wie Bildungsprämie, Bildungskredit, die WeGe-Bau-Förderung und verschiedene Fördertöpfe der Bundesländer.
Die passende Weiterbildung findest Du über den Jobnavigator der IG Metall. Mit Kompetenzcheck, Potenzialanalyse und Checkliste zur Auswahl des Anbieters.