Frische Luft, angenehme Temperatur, ausreichend Feuchtigkeit: Die Kriterien für ein gutes Raumklima klingen fast ein bisschen nach Wellness-Tempel. Doch wer diese Faktoren herunterspielt, liegt falsch.
Das Raumklima beeinflusst die Leistungsfähigkeit enorm. Nur wer die Bedingungen am Arbeitsplatz als angenehm empfindet ist voll einsatzbereit und kann sich uneingeschränkt konzentrieren.
Thermische Behaglichkeit ― das ist der Fachbegriff für ein neutrales Klimaempfinden. Das bedeutet, dass die Mischung aus Temperatur, Luftbewegung, Luftfeuchtigkeit und -qualität ausgewogen ist.
Menschen haben dann einen relativ niedrigen Stoffwechsel und Energieumsatz. Die Leistungsreserven sind hoch. Umgekehrt gilt: Schlechtes Raumklima zwingt den Organismus zum Gegensteuern und beeinträchtigt damit die Arbeitskraft.
Trockene Luft führt häufig zu:
Zugluft oder kalte Luftströmungen aus Klimageräten verursachen oft Nacken- und Rückenschmerzen. Hitze kann verantwortlich sein für:
Die empfohlene Lufttemperatur für Bürotätigkeiten beträgt 20 Grad. Gemessen wird sie 60 Zentimeter über dem Boden für sitzende Tätigkeiten und 110 Zentimeter über dem Boden bei stehenden Tätigkeiten. Die optimale Luftfeuchtigkeit liegt zwischen 40 und 60 Prozent.
„Die Zusammenhänge zwischen Raumklima, Gesundheit und Leistungsfähigkeit sind hinreichend belegt. Genauso ist bekannt, was ein gutes Raumklima ausmacht und was dazu beiträgt“, sagt Manfred Scherbaum, Gesundheitsschutz-Experte bei der IG Metall. Dieses Wissen müsse es im Betrieb umgesetzt werden. „Wenn es sein muss unter Beteiligung von Experten.“
Beschäftigte können einiges tun, um gutes Raumklima zu fördern:
Arbeitgeber sind beim Raumklima in der Pflicht. In der Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, was Unternehmen grundsätzlich zu beachten haben. Details sind in den sogenannten „Technischen Regeln“ zu finden ― zum Beispiel zu Raumtemperatur und Lüftung.
Für die Raumtemperatur gilt, dass sie „gesundheitlich zuträglich“ sein muss. Dasselbe gilt für die Versorgung mit Atemluft. Wenn in einem Gebäude eine Klimaanlage für die Frischluftzufuhr nötig ist, dann muss diese „jederzeit funktionsfähig“ sein. Es darf auch keinen störenden Luftzug geben und die Luft aus der Klimaanlage darf nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Partikeln belastet sein.
Doch was tun, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt? Erster Anlaufpunkt ist der Betriebsrat. Er hat beim Gesundheitsschutz Mitbestimmungsrechte und kann Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten durchsetzen.
Hinweis: Tipps für den Umgang mit Stäuben und Dämpfen in Montagehalle und Werkstatt gibt es hier.