Das ist ein Gespräch, das der Vorgesetzte mit dem Beschäftigten nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit führt. In vielen Betrieben werden dazu systematisch Fehlzeiten erfasst und den Arbeitsbereichen zugeordnet.
Häufig wird ein standardisiertes Stufenmodell mit mehreren Gesprächen, festgelegten Gesprächsstrukturen, Dokumentation und Protokollierung entwickelt. Sie werden auch Mitarbeiter-, Sozial-, Fürsorge-, Rückkehr- oder Fehlzeitengespräch genannt.
Nur, wenn es dazu eine betriebliche oder formlose Vereinbarung (Regelungsabrede) mit dem Betriebsrat gibt. Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig. Betroffene sollten sich bei ihrem Betriebsrat erkundigen, was zum Krankenrückkehrgespräch vereinbart wurde.
Arbeitnehmer haben das Recht, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Schwerbehinderte Menschen können (und sollten) sich auch an die Schwerbehinderten-Vertrauensperson wenden. Dieses Recht besteht auch dann, wenn es in der Betriebsvereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden. Wegen der Geschlechterdiskriminierung unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung. Ausnahme: Die Schwangerschaft beeinflusst die Ausübung des Berufs.
Nein. Auch nicht durch den Betriebsarzt.
Er darf nach der voraussichtlichen Dauer der Krankheit fragen, zum Beispiel wegen der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und, ob die Erkrankung auf betriebliche Bedingungen zurückzuführen ist – im Hinblick auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Beispielsweise bei gesundheitsgefährdenden Materialien oder bei Erkrankungen aufgrund von schlechtem Arbeitsklima oder bei Mobbing.
Bei einem Arbeitsunfall sind Betriebe verpflichtet, diesen bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. In solchen Fällen darf der Vorgesetzte Fragen zum Unfallhergang und zur Ursache stellen. Aber Achtung: Keine Aussagen über das Privatleben oder gar dessen Einfluss auf die Gesundheit, sondern nur arbeitsplatzbezogene machen. Keinesfalls private Verhältnisse ausplaudern. Solche Fragen sind unzulässig und ihre Beantwortung nicht ungefährlich.