Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats bist Du automatisch auch Unionsbürgerin oder -bürger und hast Anspruch auf konsularische Unterstützung, wenn Du Dich außerhalb der EU aufhältst – selbst wenn Dein Heimatland dort keine Auslandsvertretung hat. Du kannst in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn Du beispielsweise einen schweren Unfall oder wichtige Dokumente verloren hast. Du hast auch Anspruch auf Unterstützung im Krisenfall: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten im Notfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren. Auf der Internetseite der Kommission zum konsularischen Schutz kannst Du herausfinden, ob Dein Land an Deinem Urlaubsziel eine Auslandsvertretung hat.
Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer (116 000) eingerichtet, über die vermisste Kinder in allen EU-Mitgliedstaaten gemeldet werden können. Wenn Du Mutter oder Vater eines Kindes bist, das vermisst wird, sich verirrt hat oder weggelaufen ist, oder wenn Du Informationen über ein vermisstes Kind hast, kannst Du jederzeit diese Nummer anrufen.
Nach den EU-Vorschriften über Passagierrechte muss die Transportgesellschaft, mit der Du reist, Dich fair entschädigen, wenn der Flug oder die Reise sich um mehrere Stunden verspätet.
Die EU-Vorschriften für Fluggastrechte schützen Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung auf Flug und Bahnreisen. Sie ermöglichen Dir den gleichen Zugang zur Mobilität wie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch. Wer mit dem Pkw unterwegs ist und im Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hat, hat auch in ganz Europa Zugang zu den gleichen Einrichtungen. In diesem Fall benötigst Du nur das Standardmuster für den EU-weit einheitlichen Parkausweis für Behinderte.
Ob über das Fest- oder dem Mobilfunknetz: Seit dem 15. Mai 2019 dürfen regulierte Auslandsgespräche maximal 0,19 Euro pro Minute und SMS höchstens 0,06 Euro pro SMS (jeweils ohne Mehrwertsteuer) kosten. Die Regelung gilt ausschließlich für sogenannte nutzungsabhängige Tarife. Die Tarife gelten pro Einheit.
Beispiel: Nach Spanien oder Polen bezahlst Du für Telefonate nach Tarif 5 Euro für 60 Minuten. Ab der der 61. Minute bezahlst Du maximal 0,19 Euro pro Minute (ohne MwSt).
Du hast eine Flatrate ohne Einschränkungen für Spanien und Polen? Dann werden die Telefonate nicht gesondert berechnet. Die Preisobergrenzen betreffen Dich nicht.
Ausnahme: Mobilfunkanbieter bieten oft Tarife mit Auslandsoptionen an. Sie enthalten zum Beispiel Nicht-EU-Länder wie Russland und die USA, aber auch EU-Länder wie Frankreich und Schweden. Sobald der Tarif nicht ein EU-Land beinhaltet, muss sich der Anbieter nicht an die EU-Vorgaben halten. In diesem Fall sind die festgelegten Höchstgrenzen nicht wirksam. Legt der Anbieter einen Minutenpreis von 0,39 Euro fest, bezahltst Du diesen sowohl für Gespräche nach Frankreich und Schweden als auch nach Russland oder in die USA. Die Preisobergrenzen für die europäischen Telefonate betreffen Dich nicht.
Hast Du eine Auslandsoption bei Deinem Telefonanbieter gebucht? Eine automatische Umstellung auf den regulierten Tarif erfolgt erst zu Mitte Juli 2019. Wer vorher wechseln möchte, muss dies seinem Vertragspartner mitteilen.
Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) und die GEREK-Verordnung traten im Dezember 2018 in Kraft. Der Kodex muss bis Ende 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. In der GEREK-Verordnung sind jedoch verschiedene Anwendungsfristen vorgesehen. Die erste Vorschrift, die nach dem neuen Telekommunikationsrecht in Kraft treten soll, ist die Preisobergrenze für Auslandsgespräche.
Innerhalb der EU kannst Du Deinen Hund, Deine Katze oder Dein Frettchen mitnehmen, wenn Du folgende Regeln beachtest: Dein Haustier muss gegen Tollwut geimpft und die entsprechende Information im Heimtierausweis eingetragen sein. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta oder ins Vereinigte Königreich braucht Dein Haustier zusätzlich eine Behandlung gegen Parasiten. Wenn der Hund oder die Katze weniger als drei Monate alt ist, oder wenn das Haustier weder Hund, noch Katze oder Frettchen ist, können länderspezifische Regeln zum Tragen kommen. Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du auf der Homepage der EU.
Wenn Du als EU-Bürgerin oder -Bürger mit Deinem Haustier von einem Land außerhalb der EU zurück nach Hause reist, musst Du wiederum den Heimtierausweis vorlegen. Je nach Urlaubsort kann es sein, dass Du für Dein Haustier neben der Tollwutimpfung weitere Tests nachweisen musst, bevor es mit auf die Reise gehen darf. Ist Dein Feriendomizil in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, in der Schweiz oder in der Vatikanstadt und besitzt Du einen Heimtierausweis, gelten für Dich dieselben Bestimmungen wie für EU-Bürger. Prüfe bitte vor Abreise die Vorgaben des Landes, in das Du reisen möchtest. Hinweise gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Falls Du auf einer Reise in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz krank wirst oder Dich verletzt, hast Du Anspruch auf Notfallbehandlung. Dafür musst Du Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) dabei haben. Sie garantiert den Zugang zu einer Behandlung unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten, wie sie für die Menschen gelten, die im betreffenden Land versichert sind. Denke also daran, Deine Krankenversicherung zu bitten, Dir die EKVK kostenlos auszustellen. Außerdem kannst Du Dir eine kostenlose App herunterladen – mit Notruf-Telefonnummern, einer Liste der abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie Informationen darüber, wie die Kostenerstattung beantragt werden und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App steht in 24 Sprachen zur Verfügung. Sie ersetzt aber nicht die EKVK.
Bei Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die Union ist die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten ― egal ob für den eigenen Verzehr oder als Geschenk ― verboten. Kommst Du aus Grönland, Island oder von den Färöern zurück, so darfst Du bis zu zehn Kilogramm von bestimmten tierischen Erzeugnissen, Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtiernahrung mitbringen. Diese Erzeugnisse müssen jedoch versiegeltet verpackt transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen oder vor dem Öffnen gekühlt werden. Du kannst auch bis zu 20 Kilogramm Fisch und bestimmte Schalentiere aus Grönland mitbringen. Für Einfuhren von den Färöern oder aus Island gelten keine Mengenbeschränkungen. Für andere tierische Erzeugnisse, beispielsweise Honig, gilt ebenfalls das Zwei-Kilo-Limit.
Wenn Du tierische Erzeugnisse zwischen Ländern innerhalb der EU transportierst, gelten diese Vorschriften nicht. Auch für Einfuhren aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz sind sie nicht anwendbar. Die EU kann im Falle übertragbarer Tierkrankheiten in Drittstaaten weitere Beschränkungen einführen. Im Zweifelsfall solltest Du Dich bei der Veterinärbehörde an Deinem Einreiseort (Flughafen, Hafen, Grenzübergang) erkundigen. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Webseite des BMEL.
Wie viele Zigaretten darf ich mitbringen? Wie berechnet sich der Abgabenbetrag? Was ist beim Artenschutz oder bei gefälschten Produkten zu beachten? Was passiert, wenn ich etwas Verbotenes dabei habe?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die App „Zoll und Reise“, die im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden kann. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung.
Die App hilft, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen man lieber die Finger lassen sollte. Mit dem erweiterten Einfuhrabgabenrechner kannst Du ganz einfach feststellen, welche Reisefreimengen gelten und was Du voraussichtlich bezahlen musst, sofern Du diese überschreitest. Mit der App bietet der Zoll zusätzliche Informationen an, damit die Rückkehr aus dem Urlaub möglichst „zollfrei“ bleibt. Denn vieles, was im Ausland angeboten wird, kann hier verboten sein oder es fallen Einfuhrabgaben an, die beim Kauf nicht einkalkuliert wurden.
Falls Dein Wohnsitz in der EU, in Norwegen oder Island ist, erhältst Du in der Regel kostenlose Unterstützung, wenn Du wieder zuhause bist. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hilft, wenn Du Probleme beim Mieten eines Fahrzeugs oder der Buchung einer Pauschalreise oder eines Flugtickets hattest, während Du in der EU, Norwegen oder Island unterwegs warst. Dort gibt es auch Hilfe, wenn es Problemen bei der Online-Bestellung von Reiseutensilien aus einem anderen europäischen Land gab.
Unabhängig davon, wo Du in der EU einkaufst – Du hast unveräußerliche grundlegende Verbraucherrechte wie die Zwei-Jahres-Garantie: In diesem Zeitraum muss der Verkäufer mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, hast Du Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien können die Mindestgarantie von zwei Jahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Ganz gleich, welche Staatsangehörigkeit Du besitzt ― die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die in einer Verkaufsstelle in der EU erworben wurden.
Eine EU-Richtlinie legt das Mindestschutzniveau von Käufern fest. Mit dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen kannst Du Dein Geld in drei einfachen Schritten zurückfordern. In vielen Fällen und in allen EU-Ländern außer Dänemark kannst Du dieses Verfahren nutzen. Es bietet eine zügige, kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren für kommerzielle Transaktionen und gilt zurzeit für Verbrauchergeschäfte von bis zu 2000 Euro. Sie müssen lediglich ein Standardformular beim zuständigen Gericht vorlegen.
BMFSFJ: Hinweis zur Förderung für Familienurlaub Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: geförderte Angebote für Familienurlaub