Hochschulen werden familienfreundlicher. Es gibt zunehmend universitäre Betreuungsmöglichkeiten, Teilzeitstudiengänge und Urlaubssemester
Vielfach gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen, gerade beiden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Es ist ratsam, sich schon frühzeitig darüber zu informieren. Im Hinblick auf die weitere Studienplanung sollte man mit Dozentinnen und Dozenten oder Vertrauenspersonen das persönliche Gespräch suchen. Gute Tipps und Hinweise liefern auch Gleichstellungsbeauftragte an der Hochschule sowie zum Beispiel der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) oder der Studierendenrat (StuRa) sowie die Sozialberatung des Deutschen Studentenwerks (DSW).
Es besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere Urlaubssemester zu nehmen. Währenddessen wird kein BAföG gezahlt. Die Urlaubssemester werden weder auf die Fachsemesterzahl noch auf die BAföG-Förderungshöchstdauer angerechnet. Während eines Urlaubssemesters können Studierende den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben. Prüfungsregelungen können gelockert, ein Teilzeitstudium kann aufgenommen werden. Wird das Studium lediglich bis zu drei Monaten unterbrochen, werden die BAföG-Leistungen weitergezahlt.
Wichtig: Informieren Sie das BAföG-Amt über Ihr Urlaubssemester, damit die Zahlungen eingestellt werden können und Sie nichts zurückzahlen müssen.
Zur Reduzierung des Studienvolumens ist es möglich, ein Teilzeitstudium aufzunehmen. Dabei verdoppelt sich die Länge der Regelstudienzeit. Um ein Teilzeitstudium zu beantragen, muss man besondere Gründe vorweisen, etwa die Betreuung des eigenen Kindes. Der Antrag wird direkt bei der Hochschule gestellt, die Fristen dazu können variieren. Allerdings werden nicht alle Studiengänge und -fächer als Teilzeitstudium angeboten – darüber entscheidet die Hochschule. Im Vorfeld ist es ratsam, sich mit der Studienberatung in Kontakt zu setzen, um zu klären, ob es noch weitere Möglichkeiten an der Hochschule zur Vereinbarkeit von Studium und Kind gibt. An den Hochschulen gibt es neben der Zentralen Studienberatung immer häufiger eine institutseigene Beratung. Dort kennen sich die Beratenden meist besser mit den Modalitäten des entsprechenden Instituts aus.
Die Betreuungsmöglichkeiten sind von enormer Bedeutung für Studierende mit Kindern. Obwohl das Studium oft zeitlich flexibel gestaltet werden kann, sind Studierende häufig darauf angewiesen, ihre Kinder extern betreuen zu lassen, um an Seminaren oder Vorlesungen teilzunehmen, die Hausarbeit oder Projekte fertigzustellen oder sich auf Prüfungen vorzubereiten. Seit August 2013 haben Eltern mit einem Kind, das mindestens ein Jahr alt ist, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder Kita. Allerdings sind die Plätze gerade bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sehr begehrt und mitunter kostspielig. Von daher ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig, am besten schon in der Schwangerschaft, nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten umzusehen.
Oftmals haben die Hochschulen eigene Kitas, in denen Plätze für Kinder von Studierenden reserviert werden. Es gibt darüber hinaus Kinderkrippen, Kindergärten und Horte auf kommunaler Ebene. Tagesmütter und -väter sowie Eltern-Kind-Vereine ergänzen das Angebot der institutionellen Einrichtungen. Über die Hälfte aller Studierenden mit Kind haben Ausgaben für eine externe Betreuung für ihren Nachwuchs. Die Kosten für die Kinderbetreuung (Krippen und Kitas) sind in der Regel einkommensabhängig gestaffelt. Lässt man das Kind bei Tageseltern betreuen, sollte man sich beim Jugendamt nach möglichen finanziellen Zuschüssen erkundigen.
Broschüre „Studieren mit Kind“