Was habe ich davon, wenn ich in einer Gewerkschaft bin? Dieser Frage gehen zurzeit Forscher der Universität Trier nach. Laszlo Goerke ist dort Professor im Fachbereich BWL. Zusammen mit einem Bielefelder Professor – Markus Pannenberg – hat er ein erstes Ergebnis veröffentlicht: Wer in einer Gewerkschaft ist, hat ein geringeres Risiko, entlassen zu werden.
Goerke und Pannenberg haben für ihre Studie umfangreiche Daten angeschaut. Die Daten stammen aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel, bei dem jedes Jahr 20 000 Deutsche 150 Fragen beantworten, zum Beispiel zum Job, zum Einkommen und auch, ob sie in einer Gewerkschaft sind oder nicht. Nach diesen Zahlen liegt die Wahrscheinlichkeit, dass man seinen Job verliert, bei 3,6 Prozent. Wenn man allerdings in einer Gewerkschaft Mitglied ist, liegt sie lediglich bei 1,3 Prozent.
Die Zahlen beziehen sich auf die Privatwirtschaft. Betriebsräte, die durch ihre Funktion einen besonderen Kündigungsschutz haben, sind herausgerechnet. Ebenso wie der Faktor, dass die Kündigungswahrscheinlichkeit sinkt, je länger man in einem Betrieb arbeitet. Es gibt also einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kündigungsrisiko und Gewerkschaftsmitgliedschaft.
Wie genau das zusammenhängt, konnten die Professoren nicht konkret ermitteln. Sie sehen den Grund jedoch hauptsächlich in dem starken Rechtsschutz, den die Gewerkschaften bieten.
Der hat zwei Effekte. Erstens: Gewerkschaftsmitglieder haben im Fall einer Kündigung sofort die Möglichkeit, sich von erfahrenen Rechtsberatern helfen zu lassen. (50 Prozent aller Mitglieder nutzen im Laufe ihrer Mitgliedschaft die Rechtsberatung.) Im Jahr 2008 waren zum Beispiel 26 000 Prozesse vor den Arbeitsgerichten, bei denen es um Kündigungen ging und bei denen ein Arbeitnehmer von seiner Gewerkschaft unterstützt wurde. Das kann bedeuten, dass Kündigungen vom Arbeitgeber zurückgenommen werden müssen. Ein Nebeneffekt der Gewerkschafts-Vertretung vor Gericht ist zudem, dass teils saftige Abfindungen erstritten werden. Wer gekündigt wird, hat mit der Gewerkschaft an der Seite bessere Chancen, zumindest finanziell entschädigt zu werden. Das ist den Arbeitgebern natürlich ein Dorn im Auge, und deshalb kommen Goerke und Pannenberg zu ihrer zweiten Vermutung: Für Arbeitgeber ist es tendenziell mit Kosten verbunden, wenn sie Gewerkschaftern kündigen. Also scheuen sie das bei ihnen eher als bei Mitarbeitern, die nicht in einer Gewerkschaft sind. Beide Effekte zusammen führen also zu dem Unterschied bei der Kündigungswahrscheinlichkeit, schlussfolgern die Professoren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Studie einen der Gewerkschaftsvorteile schwarz auf weiß belegt: Gewerkschaftsmitglieder setzen ein Signal gegen willkürliche Kündigungen und profitieren im Streitfall persönlich von der Rechtsberatung.
Wer in der IG Metall ist und rechtliche Fragen hat, wendet sich im ersten Schritt an seine Verwaltungsstelle in der Nähe. (Welche das ist, steht auf dem Mitgliedsausweis). Dort gibt es eine erste Einschätzung. Wenn der „Fall“ von einem Juristen bearbeitet werden muss, vermittelt die Verwaltungsstelle zu den Arbeitsrecht-Anwälten vom DGB-Rechtsschutz. Das alles ist für Mitglieder kostenfrei.