In Deutschland gibt es zwei Formen der Mitbestimmung: die betriebliche Mitbestimmung und die Unternehmensmitbestimmung. Die Unternehmensmitbestimmung gibt den Beschäftigten in größeren Unternehmen das Recht, im Aufsichtsrat vertreten zu sein. Dieser setzt sich dann aus Vertretern der Arbeitnehmer und Vertretern der Anteilseigner des Unternehmens zusammen.
Aufsichtsräte berufen, beraten und kontrollieren den Vorstand und prüfen den Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft. Sie dürfen aber nicht direkt in die Geschäftsführung eingreifen.
Die stärkste Form der Mitbestimmung gibt es in der Montanindustrie (Eisen, Stahl, Kohle). Dort sind Aufsichtsräte paritätisch besetzt. Das bedeutet: Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen jeweils die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder. Ein weiteres Mitglied, das neutral sein muss, führt den Vorsitz.
Die Drittelmitbestimmung, wonach die Arbeitnehmerseite über ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat verfügt, gilt für Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten.
In Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten gilt die paritätische Mitbestimmung. Die Arbeitgeber sitzen im Zweifel aber am längeren Hebel, denn bei einem Abstimmungspatt hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der stets von der Kapitalseite kommt, ein doppeltes Stimmrecht.
Die Größe paritätisch besetzer Aufsichtsräte mit 12, 16 oder 20 Mitgliedern richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Je mehr Beschäftigte das Unternehmen hat, desto größer ist der Aufsichtsrat.
Metallerinnen und Metaller sind in zahlreichen Aufsichtsräten vertreten. Unsere erste Regel für die Aufsichtsratsarbeit lautet: Wir sind dem Wohl der Beschäftigten verpflichtet. Vorranging ist für uns die langfristige Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Eine starke Mitbestimmung hat viele Vorteile. Arbeitnehmervertreter kennen die Bedürfnisse der Beschäftigten und wissen, an welchen Stellen konkrete Veränderungen nötig sind. Arbeitnehmervertreter orientieren sich am langfristigen Erfolg des Unternehmens, während Anteilseigner und Management ihr Handeln häufig am kurzfristigen Gewinn ausrichten.
Erklärfilm zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Die Arbeitnehmervertreter behalten nur einen kleinen Teil der Aufsichtsratsvergütung für sich. Mitglieder der IG Metall, die als Arbeitnehmervertreter einem Aufsichtsrat angehören, müssen über die korrekte Abführung ihrer Tantiemen Rechenschaft ablegen.
Wenn sie für ihr Mandat als normale Aufsichtsratsvertreter über 5000 Euro im Jahr erhalten, bzw. über 7500 Euro als stellvertretende Vorsitzende, dann führen sie 90 Prozent des darüberhinausgehenden Betrags an die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung ab. Wer weniger bekommt, muss davon immerhin 10 Prozent abgeben.