Die IG Metall Küste und der Gesamtbetriebsrat der Airbus Operations GmbH fordern einen Zukunftstarifvertrag für die mehr als 16 000 Beschäftigten bei dem Flugzeugbauer in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 sollen die Arbeitsplätze, Einkommen und Standorte gesichert werden. Außerdem soll die Situation der Leiharbeiter verbessert und die Vergabe von Arbeitspaketen außer Haus reguliert werden.
Die gute Konjunktur hat dem Flugzeugbauer eine gute Auftragslage beschert. Bis zum Jahr 2018 sind die Standorte bereits jetzt ausgelastet. „Nach anderthalb Jahren Diskussionen, Gesprächen und Verhandlungen haben die Beschäftigten genug. Sie verlangen von Airbus die klare Zusage, dass ihre Arbeitsplätze und Standorte bis mindestens 2020 sicher sind“, stellte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste, auf der Kundgebung in Hamburg-Finkenwerder vor rund 8 000 Beschäftigten klar.
Positiv ist, dass Leiharbeiter bei Airbus nach vier Monaten wie Stammbeschäftigte bezahlt werden. Das garantiert eine Betriebsvereinbarung zu Equal Pay bei dem Flugzeugbauer. Doch es ist nicht akzeptabel, dass mehr als die Hälfte der Leiharbeiter länger als 24 Monate bei Airbus eingesetzt werden. Einige sogar bis zu acht Jahren. Konkret fordern IG Metall und Gesamtbetriebsrat, dass Leiharbeiter künftig nach zwei Jahren fest übernommen werden. Zudem sollen Beschäftigte und Betriebsräte beteiligt werden, wenn es um die Vergabe von Aufträgen an Dritte geht. Hier fordern die betrieblichen Interessenvertreter eine konkrete Quotierung: Mindestens 85 Prozent des Arbeitsvolumens in einem Jahr sollen von den Stammbeschäftigten abgedeckt werden. Das bedeutet eine deutliche Begrenzung des Anteils der Aufträge, die ausgegliedert werden, an Fremdfirmen gehen oder in Leiharbeit stattfinden. „Wir brauchen Flexibilität, diese darf aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden“, bringt es Johann Dahnken, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Airbus Operation auf den Punkt. Gerade im Engineeringbereich werden zunehmend mehr Aufträge ausgegliedert – beispielsweise in Werkverträge.