Ohne sie wären die Einkommen niedriger, die Arbeitszeiten länger, der Urlaub kürzer und die Arbeitsbedingungen schlechter. Mehr als 50 000 gibt es davon. Keiner ist wie der andere. Ob Mechatroniker, Informatiker, Metallhandwerker, Zahntechniker oder Ingenieur, ob in kleinen Firmen oder in weltweit agierenden Konzernen: Für sie alle gelten Tarifverträge – vorausgesetzt, der Betrieb ist tarifgebunden.
Tarifverträge zahlen sich aus und geben Sicherheit und Perspektive. Arbeitnehmer, für die IG Metall-Tarifverträge gelten, arbeiten 35 bis 38 Stunden in der Woche und haben 30 Tage Urlaub im Jahr. Laut Gesetz können Arbeitgeber ihren Beschäftigen eine 48-Stunden-Woche verordnen bei nur 20 Arbeitstagen Urlaub im Jahr.
Ingenieurinnen und Ingenieure zum Beispiel verdienen in Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, fast 22 Prozent mehr. Ihre Einstiegsgehälter in Metall- und Elektrobetrieben unterscheiden sich oftmals ebenfalls gravierend. So erhalten junge Ingenieurabsolventen 15 Prozent mehr mit Tarif und Absolventen der Wirtschaftswissenschaften sogar bis zu 35 Prozent mehr.
Auch Unternehmen geht es besser mit Tarifverträgen. Sie geben ihnen zum Beispiel Planungssicherheit. Denn die in Tarifverträgen vereinbarte Friedenspflicht verschafft den Firmen verbindliche Spielregeln für das Aushandeln und Weiterentwickeln von Arbeitsbedingungen. Und im Wettbewerb um Fachkräfte können sich Betriebe mit Tarifverträgen als attraktiver Arbeitgeber profilieren. Denn langfristig zählen gute Ideen und innovative Produkte. Und die gibt es nicht mit Dumpinglöhnen und schlechten Arbeitsbedingungen.
Tarifverträge regeln fast alles rund um den Arbeitsplatz und sind oft besser als gesetzliche Regelungen.
Aber: Tarifverträge und gute Arbeit gibt es nicht umsonst. Tarifliche Leistungen sind oftmals hart erkämpft. Von Mitgliedern für Mitglieder. Nur sie haben auch einen Rechtsanspruch darauf. Für Gewerkschaftsmitglieder gelten Tarifverträge automatisch und verbindlich – ohne dass das in ihrem Arbeitsvertrag stehen muss. Ein Tarifvertrag schützt sie aber auch dann vor schlechteren Arbeitsbedingungen, wenn der Arbeitgeber den Verband verlässt oder ein Unternehmen verkauft wird. Dann gilt der Tarifvertrag für Mitglieder weiter (Nachwirkung).
Selbst wenn der Tarifvertrag durch Kündigung endet: Der Arbeitgeber muss sich weiter an diesen halten und kann nicht einseitig neue Bedingungen festlegen. Meist gewähren die Unternehmen allen Beschäftigten die gleichen Rechte – auch um die Position der Gewerkschaften zu schwächen. Kommt es jedoch hart auf hart, können nur IG Metall-Mitglieder ihre tarifvertraglich gesicherten Ansprüche vor Gericht geltend machen. Und dann gilt auch für den Ernstfall: Mitglieder erhalten von der IG Metall vollen Arbeitsrechtsschutz.
Die IG Metall konnte mit ihren Mitgliedern schon viele gute Tarifverträge durchsetzen. Das Beste dabei ist: Jede und jeder Einzelne kann daran mitwirken. Und je mehr Mitglieder mitmachen und sich akiv einbringen, desto bessere Tarifabschlüsse kann die IG Metall durchsetzen. Denn jede Tarifrunde ist immer wieder ein Tauziehen mit den Arbeitgebern. Doch bevor sie so richtig losgeht, sind die Mitglieder und Beschäftigten am Zug. Sie diskutieren in den Betrieben und in gewerkschaftlichen Gremien, was und wieviel die IG Metall fordern soll. Die Diskussionsergebnisse werden von den regionalen Tarifkommissionen gebündelt und an den IG Metall-Vorstand als Empfehlung weitergereicht. Auf deren Grundlage entscheidet der Vorstand dann, mit welcher Forderung die IG Metall in die Tarifrunde geht.
Beschäftigte wollen über ihre Arbeitsbedingungen und Zukunftsperspektiven mitentscheiden. Das geht am besten mit Betriebsräten und mit der IG Metall zusammen. Gemeinsam kann viel erreicht werden. Deshalb: jetzt Mitglied werden und mitmachen für gute Tarifverträge.