6. April 2016
Urteil: BVerwG untersagt Handwerksinnungen die Tarifflucht
Betriebe mit tariflichen Bedingungen sind klar im Vorteil
Tarifflucht jahrelang, die Einkommens- und Arbeitsbedingungen immer schlechter: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Tarifflucht im Handwerk untersagt hat, fordert Ralf Kutzner, geschäftsführendes IG Metall-Vorstandsmitglied, die Innungen auf, ihre Billigstrategie aufzugeben.

Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT) sind im Handwerk nicht erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden und damit Handwerksinnungen untersagt, ihre Mitgliedsfirmen aus der Tarifbindung zu entlassen. Denn es sei gerade ihre Aufgabe, für Einheitlichkeit zu sorgen, so das BVerwG.

Vor allem im Handwerk gebe es eine Billigstrategie der Arbeitgeber, die Tarifbindung zu unterlaufen, so Ralf Kutzner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Im Kfz-Handwerk haben sich die Landesinnungen für nicht mehr tarifzuständig erklärt und die Aufgabe der Verhandlungen an freiwillige Arbeitgeberverbände abgegeben“, kritisiert Kutzner. Das Resultat sind deutliche Lohnunterschiede zwischen tarifgebundenen und tariflosen Unternehmen.


„Kurs korrigieren“

Mit dem Urteil hat das BVerwG den Handwerksinnungen ein klares Signal gesendet: Sie verstoßen gegen geltendes Recht, wenn sie Unternehmen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) anbieten. Damit sind Innungen gut beraten, mit der IG Metall und den anderen Gewerkschaften ordentliche Tarifverträge abzuschließen.

Ralf Kutzner fordert die Innungen und ihre Landesinnungsverbände auf, ihren Kurs nun zu korrigieren. Seit dem Ausstieg vieler Landesinnungsverbände aus der Tarifbindung im Kfz-Handwerk haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten dort zunehmend verschlechtert. Kutzner: „Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind mit miesen Arbeitsbedingungen nicht zu kriegen oder zu halten. Im Vorteil werden die Betriebe sein, die tarifliche Arbeitsbedingungen anbieten.“ Denn Tarifverträge sorgen für mehr Gerechtigkeit und machen Betriebe attraktiver.

Nach dem Urteil aus Leipzig sieht Kutzner nun die Innungen gefordert, für ihre Mitgliedsunternehmen einen aktiven Part einzunehmen, um wieder einheitliche auf Qualität setzende Wettbewerbsstandards zu schaffen. „Gute Arbeitsbedingungen im Handwerk sind keine Selbstverständlichkeit. Das große Ziel ist die Rückkehr zum Flächentarifvertrag.“


mehr zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2016, Az: BVerwG 10 C 23.14

Besser mit Tarif

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