Weiterbildung ist wichtig, heißt es überall. Doch viele Beschäftigte bekommen keine. Um das zu ändern, hat die IG Metall in den letzten Jahren zahlreiche Tarifverträge zur Qualifizierung abgeschlossen. In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie haben IG Metall- Mitglieder Anspruch auf ein jährliches Gespräch. Dort klärt der Beschäftigte mit dem Arbeitgeber den persönlichen Weiterbildungsbedarf.
Der Tarifvertrag unterscheidet dabei drei Stufen: Erstens betrieblich notwendige Qualifizierung, die der Arbeitgeber komplett trägt, etwa bei Veränderungen im Betrieb. Zweitens betrieblich zweckmäßige Weiterbildung, etwa eine Aufstiegsweiterbildung zum Techniker im Interesse der Firma. Hier zahlt der Chef die Kosten, der Beschäftigte muss jedoch die Hälfte der Zeit einbringen. Und drittens persönliche Qualifizierung, etwa ein Studium mit Rückkehrrecht.
Auch in anderen Branchen gibt es tariflich geregelte Qualifizierung. Etwa in der Textilindustrie, wo nach einem IG Metall-Tarifvertrag die Arbeitgeber über einen Fonds eine Woche Fortbildung im Jahr fördern.
Ansprüche auf Qualifizierung allein durchzusetzen ist jedoch schwierig. Daher sollten sich Beschäftigte immer an ihren Betriebsrat wenden. Der Betriebsrat ist auch bei der Personal- und Qualifizierungsplanung beteiligt. Besonders im Metalltarif sind seine Rechte sehr konkret ausgestaltet. Daher kann der Betriebsrat die Beschäftigten nicht nur gegenüber dem Chef unterstützen, sondern auch zu den beruflichen Perspektiven im Betrieb beraten: Wo will ich hin? Und wo gibt es gute Jobs mit Zukunft?