Sechs Wochen nicht in die Fabrik oder ins Büro, sondern im Garten, auf dem Balkon oder im Urlaub entspannen und nicht an die Arbeit denken. 1963 hätten sich das kaum eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vorstellen können. Damals gab es nur 19 Tage Urlaub, keine vier Wochen. Direkt nach dem Krieg, 1948, sogar erst 12 Tage.
1972 konnten die Westdeutschen immerhin schon 24 Tage in den Urlaub entschwinden. Und genauso lang würde die arbeitsfreie Zeit heute immer noch dauern, wenn die Beschäftigten sich mit dem gesetzlichen Urlaub begnügen müssten. Denn per Gesetz vorgeschrieben sind nur 24 Tage. Allerdings nur für Arbeitnehmer, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Bei der normalen Fünf-Tage-Woche muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nach dem Gesetz sogar nur 20 freie Tage gönnen.
Alles was darüber hinaus geht, ist tariflicher Urlaub. Und den haben die Gewerkschaften und ihre Mitglieder durchgesetzt. Genauer: erkämpft – denn geschenkt wurde ihnen der zusätzliche Urlaub nicht. 1978 und 1979 haben Metallerinnen und Metaller fast sechs Wochen lang für mehr Urlaub gestreikt. Das Ergebnis war ein Stufenplan, an dessen Ende die 30 Tage standen. 1981 war es geschafft: Alle über 25-Jährigen bekamen 30 Arbeitstage Urlaub. Ab 1983 kamen dann auch die unter 18-Jährigen in den längeren Urlaubsgenuss.
Übrigens: 50 Prozent zusätzliches Urlaubsgeld gibt es – dank Tarifvertrag – schon seit 1974. Wer das schöne „Extra“ vom Chef bekommt und wieviel das ist – darüber klärt unser Ratgeber Urlaubsgeld auf.