Das zahlt sich aber aus: Tarifverträge bringen mehr Geld und mehr Urlaub. Darüber hinaus sorgen sie für bessere Bedingungen in der Ausbildung und garantieren meist die Übernahme nach der Ausbildung: Wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen, verpflichten sie die Arbeitgeber, Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung zu übernehmen.
Wie viel Tarifverträge bringen, zeigt sich beispielsweise für alle Auszubildenden in den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie: Ihre Ausbildungsvergütungen stiegen zum 1. April 2018 um 4,3 Prozent. Darüber hinaus erhielten sie für den Zeitraum Januar bis März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 70 Euro. Das alles haben wir gemeinsam in der vergangenen Tarifrunde erkämpft. Und zum 1. Juli 2019 gibt es noch etwas obendrauf: Das neu eingeführte „tarifliche Zusatzgeld“ in Höhe von 27,5 Prozent der individuellen monatlichen Ausbildungsvergu¨tung plus 200 Euro Festbetrag. Das gilt für alle Auszubildenden – unabhängig vom Ausbildungsjahr.
Bei Tarifverhandlungen haben wir immer wieder auch besondere Regeln für Auszubildende durchgesetzt: Zum Beispiel, dass Fahrtkosten zur Berufsschule übernommen werden oder Ausbildungsvergütungen überproportional steigen. Mit dem neuesten Tarifvertrag haben alle Auszubildenden in tarifgebunden Metall- und Elektrobetrieben bundesweit Anspruch auf mindestens einen freien Tag vor der Prüfung. Die Auszubildenden müssen freigestellt werden ohne Kürzung der Ausbildungsvergütung. Die Regelung gilt für die Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 in der dualen Ausbildung.
Auch wer nach der Ausbildung ein Studium aufnehmen oder einen Meister draufsetzen will, profitiert von unseren Tarifverträgen. Die im Frühjahr 2015 durchgesetzten Bildungs- und Qualifizierungstarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie ermöglichen Beschäftigten eine Freistellung von der Arbeit zur persönlichen Weiterbildung. Die Bildungsteilzeit gibt es geblockt ebenso wie in Form verkürzter Wochenarbeitszeit.
Grundsätzlich gilt: Wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet, verdient meist deutlich mehr als tariflose Beschäftigte. Selbst wenn ein Betrieb tarifgebunden ist, haben Beschäftigte auf die tariflich vereinbarten Leistungen aber nur dann einen verbindlichen Rechtsanspruch, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Für Auszubildende lohnt es sich, schon bei der Stellensuche auf die Tarifbindung zu achten. Und wenn es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag gibt, muss das kein Dauerzustand bleiben. Aktive Belegschaften können einen Tarifvertrag erkämpfen.
So funktioniert die Bildungsteilzeit Diese Wege zur beruflichen Weiterqualifizierung gibt es Gute Gründe für Tarifverträge