Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit gilt: ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag. Dieser Grundsatz war in Deutschland bis Anfang 2010 durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geltendes Recht. 2010 gab das BAG diesen Grundsatz auf, weil es ihn als unvereinbar mit dem Grundgesetz befand. Seitdem können in Unternehmen Tarifverträge mehr als einer Gewerkschaft nebeneinander gelten.
Die Bundesregierung will die Tarifeinheit gesetzlich regeln. In Kürze will Arbeitsministerin Andrea Nahles einen ersten Gesetzentwurf vorlegen. In der Auseinandersetzung darum hat sich jetzt der IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel eingeschaltet.
Wetzel fordert von den Arbeitgeberverbänden, sich endlich der Diskussion zu stellen. „Die IG Metall kritisiert scharf, dass sich die Initiatoren des Gesetzes nicht an der gesellschaftlichen Diskussion über das Gesetz beteiligen“, sagt der IG Metall-Vorsitzende.
„Das Gesetzesvorhaben ist vorrangig von den Verbänden der Arbeitgeber gefordert worden. Die Gewerkschaften sind dem Vorschlag beigetreten, weil wir neben der Koalitionsfreiheit uns selbstverständlich auch der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie verpflichtet fühlen“, betont der Gewerkschafter. Zu diesem Abwägungsprozess müsse es jedoch eine gesellschaftliche Diskussion geben.
Detlef Wetzel sieht bei den Auswirkungen der Tarifeinheit verschiedene Rechtsgrundsätze berührt: die Koalitionsfreiheit einerseits und das Funktionieren der Tarifautonomie andererseits. „Nur wer beide Rechtsgüter in Einklang bringt, findet eine tragfähige Lösung“, sagt Wetzel. Mit der Gründung von so genannten OT-Verbänden (ohne Tarifbindung) haben die Arbeitgeber jedoch die Tarifautonomie geschwächt.
Die IG Metall drängt die Arbeitgeberverbände, endlich die Voraussetzung für eine Tarifeinheit zu schaffen. Ein erster Schritt wäre, die OT-Verbände aufzulösen, die den Betrieben ermöglichen, aus Tarifverträgen zu flüchten. „Mit OT-Verbänden kann es keine Tarifeinheit geben“, sagt Wetzel und fordert die Unternehmen auf, „sich ausschließlich in Arbeitgeberverbänden mit Tarifbindung zu organisieren“. Das ist die Voraussetzung für eine Tarifeinheit.