Das kurzfristige Solidarpaket für die Feinstblechpackungsindustrie setzt einerseits zusätzliche Hilfen für Beschäftigte mit Kindern durch und unterstützt andererseits Kolleginnen und Kollegen, die durch die Corona-Pandemie besonderen sozialen Härten ausgesetzt sind. „In dieser Krise sind solidarische Lösungen gefragt und unser Tarifabschluss sorgt für ein Stück mehr Sicherheit“, sagt IG Metall-Verhandlungsführer Carsten Maaß.
Sollten Lieferketten abreißen, Quarantänefälle zu Betriebsschließungen oder andere Szenarien zu Kurzarbeit führen, sieht der Tarifvertrag für die Feinstblechpackungsindustrie bereits eine Aufstockung auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes vor. In diesem Fall werden altersvorsorgewirksame und vermögenswirksamen Leistungen nicht gekürzt.
Seit dem 5. Mai 2020 gibt es nun unter bestimmten Umständen bis zu 14 zusätzliche freie Tage für die Kinderbetreuung. Beschäftigte mit Kindern haben die Wahlmöglichkeit, einen Teil des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG A) in Form von acht freien Tagen zu nehmen. Bisher galt das nur für Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres und war zwei Mal wiederholbar. Neu ist, dass das Alter hochgesetzt wurde bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Die Tarifvertragsparteien haben die Ankündigungsfrist auf zehn Tage verkürzt und die Regeln für die Geltendmachung erweitert.
Zusätzlich haben Beschäftigte mit Kindern bis zwölf Jahren bei Schul- und Kitaschließungen einen Anspruch auf sechs weitere Tage, die der Arbeitgeber bezahlt. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte zuvor andere Möglichkeiten ausgeschöpft haben wie die staatlich finanzierte Freistellung, die Nutzung von Resturlaub aus dem Vorjahr und den Abbau von Arbeitszeitkonten. Die Beschäftigten erhalten damit angesichts des eingeschränkten Schulbetriebes und geschlossener weitere Entlastungsmöglichkeiten für die Familie.
Die Tarifvertragsparteien haben auch den Zugang zu mobilem Arbeiten und Homeoffice erleichtert, um die Vergütung der Beschäftigten mit Kinderbetreuungsaufgaben sicherzustellen.
Zur Verminderung sozialer Härten durch die Corona-Pandemie wird in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet. Der Finanzierungsbetrag für diesen Topf errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 580 Euro. Die konkreten Auszahlungsmodalitäten werden in Betriebsvereinbarungen geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen mit der Dezemberabrechnung ausgezahlt.
Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 28. Februar 2021 gekündigt werden. IG Metall-Verhandlungsführer Carsten Maaß vom Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betont: „Unser neuer Solidartarifvertrag zeigt, dass die IG Metall auch in schwierigen Zeiten in der Lage ist, schnell zu handeln.“
Regionale Schwerpunkte der Feinstblechpackungsindustrie liegen in Niedersachsen, an der Küste oder im Raum Koblenz. Die Beschäftigten stellen Verpackungen wie zum Beispiel Dosen und Deckel für Lebensmittel und andere Güter her – was gerade auch während der Corona-Pandemie gefragt ist.
Die Tarifvertragsparteien werden nach Abklingen der Pandemie, die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Themen, insbesondere den Herausforderungen rund um die Transformation der Industrie, mit den Fragen zur Beschäftigungssicherung und auch der Gestaltung von Zukunftstarifverträgen wiederaufnehmen.