Die Arbeitgeber unterschlagen bewusst, was die IG Metall von Anfang an gesagt hat: Es soll Ausnahmen von der Regel geben. Bei Beschäftigungsproblemen, bei Ausbildung über Bedarf oder bei personenbedingten Gründen sollen Betriebe von der Regel „unbefristet“ abweichen können – in dem sie ausnahmsweise nur befristet übernehmen, in Teilzeit oder Qualifizierung. Allerdings: Der Betriebsrat muss immer mitbestimmen.