Ab dem 1. Oktober erhalten nun auch Leihbeschäftigte in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textil- und Bekleidungsindustrie ab dem ersten Einsatztag im Kundenbetrieb tarifliche Branchenzuschläge. Das hat die IG Metall in Tarifverhandlungen mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ durchgesetzt. Bisher gab es erst nach sechs Wochen Branchenzuschläge.
Zuvor hatte die IG Metall bereits für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie Branchenzuschläge ab dem ersten Tag erreicht.
Die tariflichen Branchenzuschläge kommen auf den Leiharbeitstarif obendrauf. Beispiel: Auf das Tarifentgelt der niedrigsten Leiharbeits-Entgeltgruppe 1 von 13 Euro in der Stunde erhalten Leihbeschäftigte in der Holz- und Kunststoffindustrie ab dem ersten Tag einen Branchenzuschlag von 7 Prozent – und damit mindestens 13,91 Euro.
Die Branchenzuschläge steigen mit zunehmender Einsatzdauer stufenweise weiter an.
Die aktuellen Leiharbeitstarife mit den neuen Branchenzuschlägen findet Ihr hier: Tariftabellen Leiharbeit
Wie in der Metall- und Elektroindustrie gibt es nun auch Inflationsausgleichsprämien (IAP) für Leihbeschäftigte in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die dort eingesetzten Leihbeschäftigten erhalten im Jahr 2024 bis zu 1150 Euro Inflationsausgleichsprämie netto, in monatlichen Raten - maximal so viel wie die Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb.
Anspruch auf eine IAP haben Leihbeschäftigte, die mindestens fünf Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind und die mindestens einen Monat im Kundenbetrieb eingesetzt sind. Die Höhe der IAP richtet sich nach der Einsatzzeit.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine anteilige Inflationsausgleichsprämie.
Für die Leihbeschäftigten in der Holz- und Kunststoffindustrie ist vereinbart, eine IAP zu regeln, sobald auch für die Stammbeschäftigten in der Holz- und Kunststoffindustrie eine IAP vereinbart ist. In der Holz- und Kunststoffindustrie starten die Tarifverhandlungen Anfang Dezember.