Die IG Metall fordert 8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträge, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen. Das hat der IG Metall-Vorstand auf Empfehlung der gewählten Tarifkommission beschlossen. Die Forderung ist innerhalb der DGB-Gewerkschaften abgestimmt. Am 17. September starten dann die Tarifverhandlungen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leihbeschäftigten.
Mit der überdurchschnittlichen Entgelterhöhung will die IG Metall einen deutlichen Abstand der unteren Tarifentgelte zum Mindestlohn erreichen. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost).
Neben der Entgelterhöhung fordert die IG Metall Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge, in denen etwa Arbeitszeit und Urlaub geregelt sind. Die IG Metall will beispielsweise tariflich gesicherte Jahressonderzahlungen - Weihnachts- und Urlaubsgeld - in Höhe von insgesamt einem Monatsentgelt. Gewerkschaftsmitglieder sollen noch einmal 50 Prozent obendrauf bekommen.
Nach Vorstellung der IG Metall sollen die Leihbeschäftigten in Zukunft mehr Urlaub bekommen. Derzeit erhalten Leihbeschäftigte im ersten Beschäftigungsjahr gerade mal 24 Arbeitstage Urlaub.
Auch fordert die IG Metall, dass Leiharbeiter mindestens die selben Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertage erhalten wie die Stammbeschäftigten in ihrem Kundenbetrieb.
Start der Tarifbewegung war eine Befragung der Leihbeschäftigten. Die DGB-Gewerkschaften haben in den letzten Monaten tausende Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in den Betrieben befragt, welche Fragen ihnen besonders wichtig sind. Ergebnis: Das Geld hat für sie absolute Priorität: Über drei Viertel sagen, dass ihnen die Erhöhung ihres Stundenentgelts sehr wichtig ist. Fast ebenso viele finden höhere Einmalzahlungen sehr wichtig.
Die aktuellen Entgelttarifverträge mit iGZ und BAP laufen noch bis zum 31. Dezember 2019. Dann endet auch die Friedenspflicht.