... dritte Erhöhungsstufe aus den Tarifabschlüssen von 2013.
Im September 2013 hatte die IG Metall und die DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP Abschlüsse erzielt, die den Leiharbeitnehmern insgesamt in drei Stufen mehr Geld im Westen sicherte. Die Tarifverträge enden am 31. Dezember 2016.
Ab Juni 2016 ist die nächste und letzte Stufe der Erhöhung fällig: Danach steigen die Tarifentgelte für Leiharbeitnehmer im Westen nun um 2,3 Prozent und im Osten um 3,7 Prozent.
Durch den Anstieg der Entgeltgruppen erhöht sich auch der allgemeinverbindliche Mindestlohn in der Leiharbeit auf 8,50 Euro im Osten und 9 Euro im Westen. (EG 1) In Folge der Tariferhöhung bei den Tarifverträgen der DGB-Tarifgemeinschaft steigen auch die Branchenzuschläge, die die IG Metall zusätzlich ausgehandelt hat.
Das IG Metall-Tarifinfo gibt Auskunft darüber, wie hoch die einzelnen Stundenentgelte und Branchenzuschläge sind.
Auf die Branchenzuschläge haben Leihbeschäftigte Anspruch, wenn sie in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der Textil- und Bekleidungsbranche sowie der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie eingesetzt sind. Mit den durchgesetzten Branchenzuschlägen konnte die IG Metall erreichen, dass für die Leiharbeiter in den jeweiligen Branchen die Entgeltlücke kleiner wird.
Die Zuschläge sind in allen drei Branchen nach Einsatzzeiten und Entgeltgruppen gestaffelt und erhöhen stufenweise das Grundentgelt von Leiharbeitnehmern, die länger als sechs Wochen im gleichen Betrieb eingesetzt sind. Werden die Arbeitseinsätze bis zu drei Monaten unterbrochen, werden die Einsatzzeiten zusammengezählt. Auch Urlaube, Feiertage und Krankheiten bis zu sechs Wochen zählen bei der Einsatzzeit und bei der Berechnung der Stufen mit.
Zum Jahresende laufen die Tarifverträge für Leiharbeitnehmer aus. Anfang Juli werden die gewerkschaftlichen Tarifkommissionen ihre Forderung beschließen. Ab Herbst 2016 beginnen dann die ersten Verhandlungen für die neuen Tarifverträge.