Viele Betriebe stecken wegen Corona in der Krise. Dazu kommt die Transformation etwa durch Digitalisierung und Umstellung auf Elektroautos. Das kann Jahre dauern, in denen zu wenig Arbeit für alle Beschäftigten im Betrieb da ist. Von daher hat für viele Beschäftigte die Sicherung ihre Arbeitsplätze höchste Priorität. Das zeigte auch die Online-Befragung der IG Metall mit 250 000 Beschäftigten Ende 2020.
Unsere Lösung: Wenn nicht genug Arbeit für alle Beschäftigten im Betrieb da ist, dann verteilen wir die Arbeit besser, statt Beschäftigte zu entlassen - und zwar indem wir die Arbeitszeit vorübergehend verkürzen.
Unsere bisherigen Modelle haben nicht ausgereicht, um eine längere Transformation, etwa die Umstellung auf Elektroautos zu überbrücken. Kurzarbeit etwa ist ab 2022 wieder auf maximal ein Jahr begrenzt. Und unsere Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung ermöglichen zwar bereits eine Arbeitszeitverkürzung um fünf bis sechs Stunden in der Woche – unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Das konnten wir jedoch nur für sechs Monate erzwingen.
Daher wollten wir neue Modelle, mit denen wir die Arbeitszeit länger absenken und dabei Entlassungen verhindern können.
Das haben wir jetzt mit unserem Tarifabschluss in NRW erreicht. Wir haben die 4-Tage-Woche: Zur Bewältigung der Transformation kann die Arbeitszeit nun bis zu drei Jahre lang auf bis zu 32 Stunden in der Woche abgesenkt werden, auch in einzelnen Bereichen des Betriebs, vorzugsweise verteilt auf vier Tage in der Woche.
Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Dauer der Arbeitszeitverkürzung ausgeschlossen. Die anderen Tarifgebiete haben die neuen Tarifregeln aus NRW übernommen – oder ähnliche Regelungen vereinbart. In Baden-Württemberg etwa ist auch eine Absenkung der Arbeitszeit bis auf 28 Stunden möglich, unbegrenzt.
Für das durch die Absenkung der Stunden ausfallende Entgelt gibt es einen Teilentgeltausgleich, um die Monatsentgelte stabil zu halten. (siehe Punkt weiter unten „Einkommen stärken“).