13. März 2020
Nachtarbeit: Verhandlungsergebnis im Bezirk Mitte
Neue Regelungen für Nachtarbeit
In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es für Metall- und Elektro-Betriebe eine neue tarifliche Regelung für Nachtarbeitszuschläge. Sie bringt Rechtssicherheit für die IG Metall-Mitglieder.

IG Metall und Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie der Mittelgruppe (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) haben sich in der fünften Verhandlungsrunde auf eine neue Regelung für die Nachtarbeitszuschläge im Flächentarifvertrag geeinigt.

Ab Juli 2020 erhöhen sich die Zuschläge für die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr in drei Schritten um insgesamt 10 Prozentpunkte auf einen Zuschlag von bis zu 35 Prozent auf das Bruttostundenentgelt. Dieser Zeitraum der sogenannten „dunklen Nacht“ ist nach arbeitswissenschaftlicher Erkenntnis für die Beschäftigten der am stärksten Belastende.


Rechtssicherheit für IG Metall-Mitglieder

Diese Erhöhung der Zuschläge kommt den Beschäftigten beim Nettoeinkommen überproportional zugute, da die Nachtarbeitszuschläge während der „dunklen Nacht“ in der vereinbarten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Jörg Köhlinger, Leiter des IG Metall Bezirks Mitte, betont: „Mit der neuen Regelung erzielt die IG Metall endlich Rechtssicherheit für ihre Mitglieder, die in der Nacht arbeiten müssen. Die Erhöhung der Zuschläge bedeutet zudem deutlich mehr Geld für die Beschäftigten in der Nacht.“

Der besondere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit von 50 Prozent wird ab dem 1. Juli 2020 gestrichen. Weitere bestehende Zuschläge für besondere Arbeitszeiten (inklusive Spätschichtarbeit, Nachtarbeit mit kurzer Ansagefrist und Nachtarbeit in der sogenannten „hellen Nacht“ vor 0 und nach 4 Uhr) sowie Mehrarbeit bleiben unberührt.


Neue Möglichkeit: Zeit statt Geld

Die Tarifvertragsparteien haben zudem vereinbart, dass Zuschläge auch in Zeit statt in Geld abgegolten werden können, um so den besonderen gesundheitlichen Belastungen der Nachtarbeit besser Rechnung zu tragen. Die entsprechenden Regelungen können Arbeitgeber und Betriebsräte auf freiwilliger Basis treffen.

Die Neuregelung der Nachtarbeitszuschläge in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland war notwendig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht die Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit für unrechtmäßig erklärt hatte.


Weitere Infos auf der Seite des Bezirks Mitte

Siehe hierzu auch: Höhere Zuschläge für Nachtarbeit im Bezirk Küste


Besser mit Tarif

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