Seit letztem Frühjahr haben unsere Mitglieder in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das Recht, für ihre persönliche Bildung und Weiterbildung von der Arbeit freigestellt zu werden.
Das geht in Teilzeit, neben der Arbeit ― oder auch mit einer bis zu siebenjährigen Auszeit. Und zwar nicht nur, wenn der Arbeitgeber die Qualifizierung für notwendig hält, sondern nun auch auf persönlichen Wunsch des Beschäftigten ― mit Rückkehrrecht: Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten nach seiner Weiterbildung auf einem mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen. Die sogenannte tarifliche Bildungsteilzeit haben wir im Frühjahr 2015 in ihren Bildungs- und Qualifizierungstarifverträgen für die Metallindustrie durchgesetzt.
Der Haken: Wenn es sich nicht um eine vom Arbeitgeber gewollte, betrieblich notwendige Qualifizierung handelt, sondern um Deine persönliche Weiterbildung, dann musst Du in der Regel selbst Geld und Zeit dafür aufbringen. Dazu bieten die Tarifverträge die Möglichkeit, vor der Weiterbildung ein Bildungskonto einzurichten, auf das Du Zeit und Geld für Deine spätere Weiterbildung ansparen ― und sogar Kredit nehmen kannst. Das Bildungskonto dient dazu, dass Du während der Weiterbildung weiterhin möglichst viel und regelmäßig Lohn bekommst.
Auf das Bildungskonto kannst Du Arbeitszeit, etwa Mehrarbeit, oder Teile Deines Urlaubs- und Weihnachtsgeldes einzahlen. Bis zu 152 Stunden im Jahr kannst Du damit ansparen. Außerdem kannst Du auch Kredit auf Dein Bildungskonto nehmen: Während Deiner Weiterbildung kannst Du bis zu 10 Prozent Deiner Arbeitsleistung ins Minus gehen und erst nach Deiner Weiterbildung abarbeiten. Lass Dich dazu unbedingt von Deinem Betriebsrat oder von Deiner IG Metall vor Ort beraten.
Du hast übrigens auch das Recht, einmal im Jahr mit Deinem Arbeitgeber in einem Qualifizierungsgespräch über Deine Weiterbildung zu sprechen und individuell zu planen. Auch hierzu solltest Du Deinen Betriebsrat hinzuziehen. Unter Umständen handelt sich es ja doch um eine Qualifizierung, von der Dein Betrieb auch etwas hat. Dann gibt Dein Arbeitgeber zumindest einen Teil dazu.
Auch wenn es sich ausschließlich um Deine persönliche Weiterbildung handelt, geben einige Arbeitgeber freiwillig etwas dazu. In immer mehr Betrieben hat der Betriebsrat auch eine Förderung der Bildungsteilzeit ausgehandelt, die aus dem Topf für die tarifliche Altersteilzeit mitfinanziert wird. Diese Möglichkeit sehen unsere Bildungstarifverträge vor.
Zusätzlich kannst Du eine Reihe von öffentlichen Förderprogrammen nutzen. Etwa das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU), bei dem die Arbeitsagentur 50 bis 100 Prozent zum Lohn dazugibt.
Alle Eckpunkte zu Deiner Weiterbildung, Freistellung, Finanzierung und Rückkehr hältst Du mit Deinem Arbeitgeber in einer Bildungsvereinbarung fest. Darauf haben unsere Mitglieder gemäß der Bildungs- und Tarifverträge einen Anspruch. Auch hier sollte Dein Betriebsrat mit am Tisch sitzen.