Die hart erstrittene tarifliche Lösung für die Angleichung der Arbeitszeiten im Osten ist da. Nach der dritten Verhandlungsrunde haben sich die IG Metall in Berlin, Brandenburg und Sachsen und die Arbeitgeber auf einen tariflichen Rahmen geeinigt, der eine schrittweise Angleichung der Arbeitszeit auf betrieblicher Ebene ermöglicht. Denn im Osten arbeiten die Beschäftigten immer noch 38 Stunden pro Woche, statt der im Westen tariflich geregelten 35 Stunden.
Während der Tarifrunde haben 127 000 Beschäftigte in Berlin, Brandenburg und Sachsen mit Warnstreiks dafür gekämpft, dass die Arbeitgeber endlich einlenken. Mit Erfolg: „Es hat sich gezeigt, dass unser Druck in der Tarifrunde erheblich gewirkt hat. Die Arbeitgeber haben verstanden, dass sie den Weg freimachen müssen für die Arbeitszeitangleichung Ost“, sagt Birgit Dietze, Bezirksleiterin und Verhandlungsführerin der IG Metall in Berlin, Brandenburg und Sachsen. „Wir haben jetzt nach einer langen und harten Auseinandersetzung einen tariflichen Rahmen geschaffen, so dass Betriebe mit freiwilligen Betriebsvereinbarungen Stufenpläne zur 35-Stundenwoche verhandeln können.“
Im Mai hatte der IG Metall-Bezirk Berlin, Brandenburg und Sachsen den Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie aus Nordrhein-Westfalen übernommen. Nur ein Verhandlungspunkt blieb offen: Die Angleichung von Ost und West. Am 25. Juni haben sich Arbeitgeber und IG Metall nun auf eine tarifliche Vereinbarung geeinigt, der allen Unternehmen und deren Beschäftigten im Bezirk betriebliche Einigungen zur Arbeitszeitanpassung eröffnet – mit vielfältigen Lösungsansätzen.
Wie erfolgreich die Angleichung auf betrieblicher Ebene umgesetzt werden kann, zeigen einige Betriebe, die bereits seit Mai einen Stufenplan zur 35-Stunden-Woche eingeführt haben. Volkswagen Sachsen, SAS in Meerane und ZF in Brandenburg an der Havel haben den Anfang gemacht. Damit fallen bereits 38 Prozent der Beschäftigten im Bezirk in der Metall- und Elektroindustrie unter den Stufenplan. „Es werden jetzt Betriebsvereinbarungen in vielen weiteren Betrieben folgen. Einige stehen bereits in den Startlöchern, um zu verhandeln“, sagt Birgit Dietze.
Mit dem Tarifvertrag und der Öffnungsklausel wurde nun in einem ersten Schritt ein Rahmen geschaffen, auf den aufbauend mehr konkrete Regelungen in den Betrieben folgen können. Die Tarifparteien in den Betrieben können nun in Verhandlungen treten. Dabei steht die IG Metall den Beschäftigten weiter zur Seite. „Als Tarifvertragsparteien müssen wir den betrieblichen Lösungen jeweils zustimmen und werden uns im Januar 2023 zusammensetzen, um die Lage zu evaluieren und daraus Schlüsse für die Tariflandschaft abzuleiten.“
„Wir begrüßen die nun gefundene Lösung als einen notwendigen Schritt zur Angleichung der Arbeitszeiten in Ost und West“ sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzende der IG Metall. „Die Tarifvertragsparteien haben damit den Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die soziale Einheit Deutschlands zu stellen.“ Die Tarifvereinbarung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals am 31. Januar 2024 gekündigt werden.