Wegen der neuen Gesetze des Rentenpakets müssen die Altersteilzeit-Tarifverträge jetzt neu verhandelt werden. Wir nutzen diese Chance.
Die Verbesserungen für langjährig Versicherte lösen das Problem der Altersteilzeit nicht. Für die Jahrgänge 1953 und jünger gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht mehr. Die Rentenabschläge verschärfen die Lage: Wer 40 Jahre durchschnittlich verdient hat, bezahlt zum Beispiel in Westdeutschland einen früheren Ruhestand mit einer Kürzung von 41 Euro monatlich. Lebenslang.
Mit den älter werdenden Belegschaften steigt der Bedarf an Altersteilzeit. Auch die Jungen brauchen verlässliche Altersteilzeit-Regelungen: Laut der Beschäftigtenbefragung der IG Metall wollen 85 Prozent der unter 35-Jährigen im Alter ihre Arbeitszeit absenken können. Außerdem: Wenn mehr Ältere aus dem Beruf aussteigen, können mehr Jüngere ein- und aufsteigen.
„Nahezu nie“ oder nur „selten“ gestalten 92 Prozent der Betriebe laut der IG Metall-Betriebsrätebefragung von 2012 ihre Arbeitsplätze altersgerecht. Wenn die Anforderungen an die Einzelnen trotz geringerer Leistungsfähigkeit gleich bleiben, brauchen sie frühere Ausstiegsmöglichkeiten – erst recht, wenn Arbeitsplätze für gesundheitlich Beeinträchtigte ausgelagert werden.
Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen brauchen bessere Altersteilzeit-Möglichkeiten. Wer wenig verdient, kann sich eine Altersteilzeit seltener leisten. Die bisherige Besserstellung reicht nicht aus. Die IG Metall will diese Regelung ausbauen
Besonders Belastete können sechs statt vier Jahre Altersteilzeit beanspruchen. Beschäftigte in Projektarbeit oder mit psychischen Belastungen sind hier aber bisher nicht berücksichtigt. Aktuell gilt als besondere Belastung vor allem langjährige Schichtarbeit, nicht aber Taktarbeit oder Außenmontage. Die IG Metall will die Möglichkeit einer längeren Altersteilzeit für weitere Beschäftigtengruppen, die beruflichen Belastungen ausgesetzt sind.
Altersteilzeit muss nicht kompliziert geregelt sein. Bei den Großreinigungen hat die IG Metall eine saubere Lösung durchgesetzt. Dort bekommt jede und jeder die gleiche Altersteilzeit- Aufzahlung: 20 Prozent der obersten Entgeltgruppe. So sind die unteren Entgeltgruppen mit bis zu 94 Prozent ihres Vollzeiteinkommens überdurchschnittlich gefördert. Begleitet wird das Modell von einer flexiblen Quote, die vom Altersdurchschnitt im jeweiligen Betrieb abhängt.
Viele kleine und mittlere Firmen bieten gar keine Altersteilzeit an. Betriebsräte brauchen hier bessere Möglichkeiten, um die Interessen der Beschäftigten gut durchsetzen zu können.
Nur wenige Betriebe schöpfen IG Metall-Untersuchungen zufolge die mögliche Altersteilzeitquote von vier Prozent der Belegschaft aus. Meist sind es zwei bis drei Prozent. Wo die Altersteilzeitquote nicht erfüllt wird, muss das Geld anders eingesetzt werden – für die Beschäftigten und nicht für den Profit des Arbeitgebers. Betriebsräte brauchen deshalb bessere Mitbestimmungsrechte.
Das gesetzliche Rentenniveau sinkt noch weiter – von heute 48,8 auf 43 Prozent des Nettoeinkommens vor Steuern bis zum Jahr 2030. Die Politik zwingt vor allem die Beschäftigten, die Rentenlücke etwa mit privaten Versicherungen bei gleichzeitiger Versteuerung auszugleichen. Unternehmen müssen hier mehr Verantwortung übernehmen – beispielsweise mit einer neuen Altersteilzeit.