13. Juni 2023
Tarifrunde Textile Dienste 2023
Dauerhaft mehr Geld und Angleichung Ost an West
Deutlich mehr Geld, Angleichung von Ost an West sowie die Verbesserung der Altersteilzeit: Diesen Tarifabschluss hat die IG Metall mit den Beschäftigten in den Textilen Diensten erreicht. Über 4000 Beschäftigte haben dafür mit Warnstreiks Druck gemacht.

Die Warnstreiks der Beschäftigten in den Textilen Diensten haben gewirkt: der Tarifabschluss bringt deutlich mehr Geld für die Beschäftigten und die lange überfällige Angleichung der Entgelte im Osten an den Westen.

 

Mehr Geld für die Beschäftigten

Die Laufzeit beträgt 24 Monate.


Inflationsausgleichsprämie: Wer, wann, wie viel?
 

Welche Voraussetzungen?

Die Inflationsausgleichprämie bekommen alle Beschäftigten, die zum jeweiligen Stichtag dem Betrieb ununterbrochen mindestens sechs Monate angehört haben. Auszubildende müssen zu den Stichtagen in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen! Ausgenommen sind nur Beschäftigte und Auszubildende, die am jeweiligen Stichtag ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben oder wirksam verhaltensbedingt gekündigt wurden.

Stichtage: Wann wird ausgezahlt?

Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt netto – also in voller Höhe, ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Sie darf außerdem nicht auf den Lohn, das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung angerechnet werden, auch nicht auf übertarifliche Zulagen.

Eine bereits freiwillig gezahlte Inflationsausgleichsprämie kann ebenfalls nicht angerechnet werden – es sei denn, die Zahlung würde insgesamt 3000 Euro überschreiten.

Wie viel bekommen Teilzeitbeschäftigte?

Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Inflationsausgleichsprämie im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur tariflichen Vollzeitarbeitszeit von 37 Stunden/Woche, mindestens jedoch 270 Euro im Juli 2023 und mindestens 130 Euro im Januar 2024. Maßgebend für die Höhe der Inflationsausgleichsprämie ist die Arbeitszeit am jeweiligen Stichtag. Die Inflationsausgleichsprämie reduziert oder erhöht sich nachträglich nicht.

Wie viel bei Kurzarbeit?

Beschäftigte in Kurzarbeit haben einen Anspruch auf die volle Inflationsausgleichsprämie entsprechend ihrer regulären Arbeitszeit, wenn sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Eine Kürzung aufgrund der Kurzarbeit ist unzulässig.

Ruhendes Arbeitsverhältnis

Ruht das Arbeitsverhältnis während des Auszahlungszeitraums (Juni 2023 bis Februar 2024), erfolgt ein Abzug für jeden vollen Kalendermonat um ein Neuntel. Ruht das Arbeitsverhältnis nur an einzelnen Tagen, zum Beispiel aufgrund einer unbezahlten Freistellung, erfolgt kein Abzug.

Abweichungen

Abweichungen von den Auszahlungsmodalitäten sind nur mit Zustimmung der IG Metall möglich. Es werden jedoch immer 1300 Euro netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber kann beantragen, die Auszahlungszeitpunkte und die jeweilige Auszahlungshöhe jeweils anders zu regeln.


Verhandlungsergebnis Textile Dienste 2023

Sattes Plus für untere Entgeltgruppen

Die tabellenwirksamen Festbeträge von jeweils 150 Euro im März 2024 und 2025 bedeuten für die unteren Entgeltgruppen eine überproportionale Erhöhung der Gehälter und Löhne: Für Beschäftigte der Entgeltgruppen zwei und drei steigt das Einkommen im Westen um 15 Prozent, für Beschäftigte im Osten sogar um fast 19 Prozent. Auch für Auszubildende bedeutet das Tarifergebnis ein sattes Entgeltplus.

 

Historisches Tarifergebnis

Über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung werden die Einkommen in Ostdeutschland schrittweise auf das Niveau im Westen angeglichen. Ab Mai 2025 erhalten Beschäftigte überall die gleichen Entgelte und Sonderzahlungen. „Das Ergebnis ist historisch: die Angleichung Ost an West kommt. Mit dem Druck aus den Betrieben konnten wir sie endlich durchsetzen,“ so die Verhandlungsführerin der IG Metall, Miriam Bürger, im Anschluss an die Verhandlung in Leipzig. 

Zudem wird die tarifliche Altersteilzeit verlängert und verbessert: Die Aufzahlung auf das Altersteilzeitenentgelt steigt im Juli 2023 von 565 auf 615 Euro und ein Jahr später auf 665 Euro im Monat. Auch der Tarifvertrag Kurzarbeit wird unbefristet fortgeführt.

 

Über 4000 Beschäftigte bei Warnstreiks und Aktionen

In den ersten beiden Verhandlungsrunden hatten die Arbeitgeber nur unzureichende Angebote auf den Tisch gelegt. Darauf reagierten die Beschäftigten bundesweit mit den ersten Warnstreiks seit mehr als 30 Jahren. „Trotz zahlreicher Einschüchterungsversuche der Arbeitgeber hat eine beachtliche Zahl von Beschäftigten die Arbeit niedergelegt. Dieser Erfolg wäre ohne ihren Einsatz nicht möglich gewesen“, sagte Bürger. Über 4000 Kolleginnen und Kollegen machten innerhalb nur weniger Tage deutlich: so nicht mit uns – und das mit Erfolg.


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