Die Inflationsausgleichprämie bekommen alle Beschäftigten, die zum jeweiligen Stichtag dem Betrieb ununterbrochen mindestens sechs Monate angehört haben. Auszubildende müssen zu den Stichtagen in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen! Ausgenommen sind nur Beschäftigte und Auszubildende, die am jeweiligen Stichtag ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben oder wirksam verhaltensbedingt gekündigt wurden.